Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

*** 18 JAHRE BiSS ***    *** 18 JAHRE KAMPF GEGEN BEHÖRDENWILLKÜR ***    *** ENGAGIERT GEGEN LUG UND TRUG ***    *** ENGAGIERT FÜR NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ ***
 

 

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Schriftverkehr mit dem Petitionsausschuss
des Hessischen Landtages

 


 

Da die Mackenheimer Bürgerinitiative feststellen musste, dass sie auf allen Ebenen von Politik und Verwaltung abgewiesen wurde und die vorgetragenen Bedenken gegen die Steinbruch-Erweiterung von keiner Stelle ernst genommen wurden, wandte sich der BiSS-Sprecherausschuss im Dezember 2001 hoffnungsvoll an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages:

 

Bürgerinitiative

        gegen die Erweiterung

                                                      des Mackenheimer Steinbruchs

                                                                                                Mackenheim, den 27.12.2001

An den
Petitionsausschuss
des
Hessischen Landtags
Schlossplatz 1-3

65183 Wiesbaden 

 

Regionaler Raumordnungsplan "Südhessen 2000",
Abweichungsantrag
der Gemeinde Abtsteinach
nach § 9 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG), zugunsten einer
Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim
 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines Bürgerprotestes der betroffenen Einwohner Mackenheims wurde anlässlich einer Bürgerversammlung am 26.10.01 die Bürgerinitiative gegen die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs gegründet.

Wir möchten Ihnen nun auf diesem Wege unser Anliegen etwas ausführlicher darstellen und begründen: 

Der langjährige Rechtsstreit um die Genehmigung einer Steinbruch-Erweiterung zwischen der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG auf der einen Seite und der Bürgerinitiative Vöckelsbach sowie der Gemeinde Mörlenbach auf der anderen Seite wurde im Jahre 1997 durch einen gerichtlichen Vergleich beendet. Mit Genehmigungsbescheid des RP nach § 16 BImSchG vom 13.08.1997 wurde die Abbaufläche des Steinbruchs “endgültig auf den Abbauabschnitt 1 (Zone 1-4) begrenzt“, die Abbaurate für den Restbestand wurde mit maximal 350.000 t/a festgeschrieben. Eine zusätzliche Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs war dadurch nicht mehr möglich.

Die regionale Raumordnungsplanung bekräftigte dieses Ziel im Regionalplan "Südhessen 2000", in dem die Abbaufläche für den Steinbruch begrenzt und die angrenzenden Gebiete auf Mackenheimer Gelände als "Waldbereich, Bestand" und als "Bereich für Landschaftsnutzung und -pflege" innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Bergstraße-Odenwald eingestuft wurden. 

Der Landschaftszerstörung durch den Stein-Abbau war somit eine Grenze gesetzt, die natürliche Eigenart der restlichen Landschaft sowie die verbliebenen Naturräume und Waldgebiete konnten erhalten werden.

Dazu durften die direkt betroffenen Bürger von Mackenheim, Vöckelsbach und Weiher mit einem baldigen Ende der jahrelangen starken Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität durch Lärm, Explosions-Stoßwellen, Staub, Schwerlastverkehr usw. rechnen.
Jedem betroffenen Bürger sind zudem noch die Aussagen von einer Reihe maßgebender Politiker im Ohr, die zu Zeiten des Rechtsstreites vor 1997 um eine Genehmigung aus dem Jahre 1974 unisono erklärten, eine Abbaugenehmigung in einem solchen Ausmaß sei "heutzutage einfach undenkbar" und "politisch nicht zu verantworten".

Nun, nur wenige Jahre später, planen die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG eine massive Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs in südlicher Richtung auf Mackenheimer Gelände (Richtung Wohngebiet) und eine Erhöhung der Abbaurate auf 600.000 t/a, man spricht von einer weiteren Abbauphase für die nächsten 20 Jahre. 

Am 07.08.01 hat der Abtsteinacher Gemeindevorstand auf Antrag des Bürgermeisters Rolf Reinhard offenbar beschlossen, ein Abweichungsverfahren vom bestehenden Raumordnungsplan zu beantragen. Der Antrag der Gemeinde Abtsteinach wurde daraufhin mit Datum vom 13.08.01 gestellt.
Über diesen Antrag der Gemeindeverwaltung wurde weder in der Gemeindevertretung noch in einem der Ausschüsse ein Beschluss herbeigeführt, eine Abstimmung dazu in der Gemeindevertretung hat nicht stattgefunden. Es liegt wohl lediglich eine nachträgliche "zustimmende Kenntnisnahme“ im Rahmen des Berichtes des Bürgermeisters vor, der routinemäßig zu Beginn jeder Gemeindevertreter-Sitzung durch den Bürgermeister verlesen wird.

Ein Gutachten zur Umweltverträglichkeit liegt ebenfalls nicht vor.

Soweit die Darstellung des bisherigen Ablaufs. 

Zu dem Vorhaben der Steinbruch-Betreiberin scheinen den Gremien der Antrag stellenden Gemeinde aus unserer Sicht bisher nur stark vereinfachte bzw. eingeschränkte Informationen vorzuliegen. 

Nach den derzeitigen Plänen der Porphyrwerke soll das heutige Abbaugebiet des Steinbruchs in südlicher Richtung zwischen der Vöckelsbacher Grenze und dem Friedhof der Familie Berghegger durchgebrochen und zunächst bis zu dem Verbindungsweg zwischen Bauernhof Berghegger und Vöckelsbach erweitert werden. 

Diese Fläche betrifft ca. 4,2 ha Forst- ("Waldbereich, Bestand") und ca. 3,2 ha Wiesenfläche ("Bereich für Landschaftsnutzung und -pflege"), also insgesamt ein Gelände von ca. 7,4 ha des Landschaftsschutzgebietes Bergstraße-Odenwald.

Der betroffene Waldbereich mit seiner herausragenden Schutzfunktion wird vom Hessischen Forstamt Wald-Michelbach weder ökologisch noch ökonomisch als minderwertig angesehen (Schreiben des Herrn Dr. Ritter vom 21.11.01) und dient als Wildbrücke zwischen den Vöckelsbacher und den Mackenheimer Waldgebieten. 

Der gültige Raumordnungsplan beschränkt das Abbaugebiet des Steinbruchs auf eine Fläche von 10 ha. Der vorliegende Antrag auf Abweichung beinhaltet somit bereits eine Ausweitung gegenüber den Zielen der noch jungen Raumordnungsplanung um 75%. 

Nun gibt es Schätzungen, nach denen diese zusätzliche Fläche innerhalb einer Zeit von etwa 10 Jahren abgebaut sein wird. Dabei ist eine, ebenfalls von der Betreiberin des Steinbruchs beantragte, Erhöhung der Abbaukapazität von derzeit 350.000 t/a auf 600.000 t/a noch nicht berücksichtigt. 

Tatsache ist aber auch, dass alle Beteiligten z.Zt. von einer Abbauzeit von mindestens 20 Jahren sprechen. 

Die Diskrepanz dieser beiden Aussagen zur Abbau-Dauer wird geschlossen durch eine weitere, gesicherte Information, die uns aus erster Quelle vorliegt. Danach hat die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG in den laufenden Verkaufsgesprächen mit dem Land-Eigentümer eine Verkaufsoption gefordert für das anschließende Gelände bis zu dem Verbindungsweg zwischen dem Gasthof “Zum Grünen Baum“ und Vöckelsbach (Hoffeldweg / Kuhweg). Diese Information ist auf einer Bürgerversammlung in Mackenheim vom Geschäftsführer der Steinbruch-Betreiberin schließlich nicht dementiert, sondern eher bestätigt worden ("... das Gelände gibt ja keine Grenzen vor ...").
Mit dieser Zusatzinformation ist die Zeitdifferenz für uns erklärbar geworden.
 

Mit dieser Zusatzinfornation wird jedoch auch ein Teil des wahren Ausmaßes der Vorhaben der Steinbruch-Betreiberin deutlich. In der Hintergrundplanung steht nämlich offensichtlich eine unvorstellbare gigantische Weiterentwicklung des Abbaugeländes mit allen entsprechenden nachteiligen Konsequenzen für Natur, Landschaftsbild und Lebensqualität.

Nach einigen Jahren, so die Vorstellung der Steinbruch-Betreiberin, wird es zudem die Möglichkeit wieder geben, die Erweiterung auch in Richtung Vöckelsbach weiter fortzuführen. 

Dazu muss man schließlich noch bedenken, dass dieses Unternehmen, das wir verniedlichend „Steinbruch“ nennen, nur die Spitze eines Kraken-Arms des riesigen verflochtenen Werhahn-Konzerns darstellt, der eben gerade nicht nach Landschafts- und Naturschutz-Kriterien gemessen wird, sondern als Wirtschaftsunternehmen einzig und allein nach seinem jährlichen Ertrag, dem operativen Geschäftsergebnis und dessen stetiger Steigerung. Damit muss für jedermann klar sein, dass die Porphyrwerke nie aufhören werden, immer neues anschließendes Gelände zum Abbau der Gewinn bringenden Steine zu fordern und mit hohem Einsatz alles Erdenkliche zu unternehmen, einen einmal "angeschnittenen“ Bergrücken "nachhaltig“ und "vollständig" bis zur Erschöpfung des Materials abzuräumen (Beispiele auch aus der näheren Umgebung sind allseits bekannt !!). Der Geschäftsführer der Betreiberin sprach in diesem Zusammenhang bereits auf verschiedenen Veranstaltungen von "Nachhaltigkeit" und von einem "möglichst vollständigen Abbau". 

Mit einer Abweichung vom derzeitigen, erst vor kurzer Zeit beschlossenen, Regionalplan "Südhessen 2000" würde das Tor aufgestoßen, dieses Vorhaben Schritt für Schritt zu verwirklichen und über die nächsten Jahrzehnte und Generationen fortzuführen.

Wenn der Raumordnungsplan einmal geändert und der Abbau auf einem zusätzlichen Gelände erst einmal prinzipiell möglich wäre, könnten dem weiteren Verlauf aus unserer Sicht nur noch schwer Grenzen gesetzt werden.

Das viel zitierte anschließende Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz wird ein Konzern mit über 400 Steinbrüchen in Deutschland und zahlreichen weiteren Betrieben im osteuropäischen Ausland als reine Pflichtübung absolvieren. Die nötigen Gutachten mit dem erforderlichen Inhalt werden standardmäßig in Auftrag gegeben und bezahlt, alles Übrige ist für den Konzern Routine. Eine Bestätigung dazu konnten HR4-Hörer am 15.11.01 vom technischen Leiter der PWS erfahren: "Wir haben da keine Bedenken" eine Genehmigung zu erhalten, "alle Grenzwerte werden unterschritten…“. 

Die Auswirkungen dieses Szenariums auf Natur, Umwelt, Landschaftsbild und Ortscharakter sowie Gesundheit, Lebensqualität und Wertverlust des privaten Eigentums sind sicher derart einschneidend, dass kein vernünftiger Mensch bereit sein kann, sich dies in Realität vorzustellen. Wir denken aber, dass dieses Szenarium doch einseitig realisierbar sein könnte, wenn ihm nicht rechtzeitig und mit aller Entschiedenheit Einhalt geboten wird. 

Wir sehen somit die Konsequenz aus einer Abweichung gegenüber dem derzeitigen Raumordnungsplan mit derart weitreichenden Folgen für die nächsten Jahrzehnte und Generationen verknüpft, dass eine "zustimmende Kenntnisnahme“ durch die Gemeindevertretung der Antrag stellenden Gemeinde aus unserer Sicht kein angemessener Umgang mit der Gesamtproblematik sein kann.

Zu einem Vorhaben dieser Tragweite ist auf allen Ebenen von Politik und Verwaltung eine eingehende Eörterung aller Konsequenzen für Natur, Landschaftsbild, Erholungswert der Umgebung und für die betroffene Bürgerschaft erforderlich.

Und bei Berücksichtigung all dieser Konsequenzen, gerade auch im Hinblick auf die politischen Aussagen und Programme in jüngerer Vergangenheit, kann aus unserer Sicht nur eine Ablehnung des Vorhabens resultieren. 

Wir baten deshalb sowohl die Vertreter der gemeindlichen Gremien der Gemeinde Abtsteinach als auch die zuständigen Mandatsträger im Kreistag und das Regierungspräsidium inständig auch im Sinne unserer nachfolgenden Generationen, mit uns alle Möglichkeiten zu ergreifen, die geeignet sind, das zerstörerische Werk der Landschaftsvernichtung in jedem Falle nachhaltig zu stoppen und eine Abweichung von den Zielen des derzeit gültigen Raumordnungsplanes zu verhindern. 

Zur Klärung der Rechtmäßigkeit des Verfahrens der Antragstellung durch den Gemeindevorstand in Abtsteinach ohne Beschlussfassung in der Gemeindevertretung und ohne rechtmäßige Zustimmung der Naturschutzverbände, baten wir die Kommunalaufsicht des Kreises Bergstraße und das Regierungspräsidium um eine Überprüfung.

Wir untermauerten unsere Bitten mit einer Unterschriftensammlung der Mackenheimer Einwohner gegen die geplante Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs, die dem Regierungspräsidium mit Schreiben vom 01.11.01 übergeben wurde.

Die Anzahl der Gegnerschaft repräsentiert etwa 2/3 der erwachsenen Einwohner und gleichzeitig ca. 75% aller befragten Bürger Mackenheims.

Darüber hinaus laufen zur Zeit mehrere spontane Unterschriftenaktionen in den Nachbargemeinden und betroffenen Gaststättenbetrieben, deren Ergebnisse jeweils schrittweise dem Regierungspräsidium übergeben werden. 

Die Unterzeichner fordern mit einem Appell die Vertreter der Bürgerinteressen in Politik und Verwaltung auf, alle Maßnahmen einzuleiten, die erforderlich sind, um für den uneingeschränkten Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaftsbild und Ortscharakter sowie für die Beibehaltung des landschaftsgebundenen Erholungswertes unserer Ortsumgebung und für den Fortbestand unserer Gesundheit und Lebensqualität zu sorgen und die von der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG geplante Steinbruch-Erweiterung nachhaltig zu verhindern. 

Unsere Betroffenheit erklärten wir immer wieder mit den folgenden Gründen: 

1          Bestandsschutz für die Ziele des noch jungen Regionalplans "Südhessen 2000", Erhalt des Vertrauens der Bürger in die Landesentwicklungsplanung und die regionale Raumplanung. 

2          Starker Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild sowie in den natürlichen Charakter des Ortes und der Umgebung. Das betroffene Gelände liegt im Landschaftsschutzgebiet in exponierter Lage des Abtsteinacher Ortsteils Mackenheim und ist von mehreren Seiten der Ortsumgebung einsehbar (siehe beiliegende Fotos), die freie Landschaft mit ihren wertvollen Naturräumen muss erhalten bleiben. 

3          Wegfall des Erholungswertes der Landschaft und ihrer naturräumlichen Besonderheit für Einwohner sowie erholungssuchende Touristen (z.B. direkt betroffener Land-Gasthof "Zum Grünen Baum" in Mackenheim). 

4          Wegfall des Waldes mit seiner besonderen Schutzfunktion gegen Lärm und Staub und als Wildbrücke zwischen den benachbarten Waldgebieten. 

5          Drastische Verringerung des Abstands zwischen Steinbruch-Abbaukante und Wohngebiet. 

6          Fortfahren der Sprengtätigkeit bei fast verdoppelter Abbaurate und dazu in kürzerer Distanz zum Wohngebiet mit allen Folgen aus den Druck- und Stoßwellen, die sich über die Luft und das Bodengestein in Richtung Wohngebiet fortpflanzen, wie z.B.

            -            dauernd wiederkehrende Schockwirkung auf Mensch und Tier,
            -            unzumutbare Erschütterungen aller Wohnungsbestandteile
                        und Einrichtungsgegenstände,
            -            Rissbildungen an privaten Bauwerken,
            -            häufige Schäden an der Ortswasserleitung und dadurch
                        tageweise Unterbrechungen der Wasserversorgung.

7          Starker Schwerlastverkehr mit entsprechendem Unfallrisiko sowie Erschütterungen und zusätzlicher Lärmbelastung. 

8          Dadurch bedingt: Hoher Wertverlust des privaten Eigentums und daraus folgend Gefährdung der privaten Altersvorsorge. 

9          Mögliche negative Auswirkungen auf Lage und Ergiebigkeit der Quellen der betroffenen Ortsteile. 

10        Zerstörung des Vertrauens in bisherige Aussagen aus Politik und Verwaltung auch im Zusammenhang mit der Vergleichslösung aus 1997 (Genehmigung einer Landschaftszerstörung dieses Ausmaßes ist "heutzutage einfach undenkbar" und "politisch nicht zu verantworten").

Die bisherigen Reaktionen aller angesprochenen Instanzen aus Politik und Verwaltung zeigen uns, dass unserem Anliegen als betroffene Bürgerschaft nicht mit dem nötigen Problembewusstsein begegnet wird. Man scheute sich bisher auf allen Ebenen offensichtlich, sich mit der Problematik in gebührender Form auseinanderzusetzen und bringt, wenn überhaupt, nur wenig belastbare Argumente entgegen, wie Arbeitsplatzerhalt, geringe Einsehbarkeit des betroffenen Gebietes, "wertloser Wald" usw.. 

(Die Arbeitsplätze sind durch den Abbau der heute noch genehmigten Flächen sowie durch die Verarbeitung der Steinlieferungen aus Mengelbach (nach Aussage der Betreiberin noch ca. 6 bis 10 Jahre) und durch die anschließend notwendigen Renaturierungsarbeiten noch für viele Jahre gesichert. Logischerweise kostet die Ablehnung einer Abweichung vom gültigen Regionalplanplan keinen einzigen Arbeitsplatz gegenüber der Verfolgung der dort bisher festgeschriebenen Ziele.

Der betroffene Waldbereich mit seiner herausragenden Schutzfunktion wird vom Hessischen Forstamt Wald-Michelbach weder ökologisch noch ökonomisch als minderwertig angesehen (Schreiben des Herrn Dr. Ritter vom 21.11.01) und dient als Wildbrücke zwischen den Vöckelsbacher und den Mackenheimer Waldgebieten.

Im Übrigen wäre eine unverantwortbare Wald- und Landschaftszerstörung für uns auch nicht vertretbar, wenn man die Zerstörung nicht von allen Seiten sehen könnte. 

Da wir auch inzwischen als Mitglieder der Bürgerinitiative bei den eigenen Gemeindegremien eher gemieden werden, ist aus unserer Sicht ein ernster Dialog über unsere Anliegen derzeit nicht mehr denkbar. Der Abtsteinacher Bürgermeister scheint es zudem inzwischen als sein persönliches Ziel anzusehen, den Abweichungsantrag mit positivem Ergebnis durch die Regionalversammlung zu schieben. Die Abtsteinacher Mandatsträger aller Parteien folgen ihm in uneingeschränkter Solidarität. 

In jüngster Zeit fanden häufiger Ortsbegehungen von verschiedenen Politikern mit Vertretern des Steinbruchs statt, die Bürgerinitiative wurde dabei nicht beteiligt. Die Führung in die betroffenen Landschaftsschutzgebiete geschah dabei aus unserer Sicht sehr oberflächlich und einseitig und das Ergebnis war jeweils, wie von den Erweiterungs-Befürwortern beabsichtigt, meistens eine "verständnisvolle Zustimmung" zu den Argumenten der vortragenden Steinbruch-Betreiberin.
Die Argumente der Bürgerinitiative wurden nicht gehört, eine von der BI immer wieder vorgeschlagene Begehung verschiedener Ortsgebiete mit Einsicht in die exponierte Lage des betroffenen Erweiterungsgeländes wurde bei den bisherigen Anlässen als überflüssig empfunden.
 

Das Regierungspräsidium erläuterte uns kurz und oberflächlich die, aus RP-Sicht, richtige Vorgehensweise bei der Antragstellung und schrieb einen zustimmenden Beschlussvorschlag für die Regionalversammlung, ohne nur im Geringsten auf unsere Argumente bzw. auch nur auf unsere Existenz einzugehen. 

Alles in allem fühlen wir uns als Bürgerinitiative mit unserem Anliegen nicht der Tragweite der in Kürze anstehenden Entscheidungen entsprechend ernst genommen. 

Aus den geschilderten Gründen wenden wir uns nun an den Petitionsausschuss mit der Hoffnung, vielleicht auf diesem Wege der betroffenen Bürgerschaft in den Ortsteilen Mackenheim, Vöckelsbach, Weiher und Kreidach sowie unserer Landschaft und dem natürlichen Charakter unserer Ortsumgehung angemessenes Gehör zu verschaffen. 

Wir bitten um Ihre Unterstützung in unserem Vorhaben, die geplante Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs konsequent und nachhaltig zu verhindern. 

Für weitere Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen 

Anlagen zu Ihrer Information:               -               Genehmigungsbescheid 8/1997 ("... endgültig ...")

                              -               Lageskizze mit Ortsumgebung
                              -               Fotografien mit grober Lage der geplanten Abbaugrenzen

                              -               Rundschreiben von Bgm. Reinhard vom 26.10.2001
                              -               Schreiben an die Kommunalaufsicht vom 08.11.2001
                              -               Schreiben an das RP vom 08.11.2001
                              -               Antwort des RP vom 26.11.2001
                              -               Schreiben an das RP vom 10.12.2001
                              -               Schreiben an die Regvers. vom 02.12.2001
                              -               Schreiben an die Regvers. vom 16.12.2001

                              -               verschiedene Pressemitteilungen der BI
                              -               Presseberichte 1992, 1993 mit Politiker-Aussagen

 



Mit Schreiben vom 20.12.2002, also nach über einem Jahr, wurde die weitere Behandlung dieser Petition mit rein formaler Argumentation zurückgewiesen. Der Standardtext der Absage zeigte deutlich, dass man sich mit den geschilderten Problemen nie beschäftigt hatte. Ein Versuch der BiSS, die Probleme nochmals zu erläutern wurde mit einem weiteren formalen Standardschreiben abgelehnt. 
BiSS antwortete darauf mit folgenden Schreiben: 

Bürgerinitiative

        gegen die Erweiterung

                                                      des Mackenheimer Steinbruchs

                                                                                                Mackenheim, den 18.01.2003

An den
Petitionsausschuss
des Hessischen Landtags,
Kanzlei I 4.2
Schlossplatz 1-3

65183 Wiesbaden

 

Petition Nr. 04668/15 vom 27.12.2001
Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim,
Ihr Schreiben vom 21.11.2002, Schreiben des HMWVL vom 20.12.2002

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf unsere vielfältigen Unterlagen mit der Darstellung der Auswirkungen der geplanten Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs antworten Sie nun mit einem Verweis auf die „Darstellung der Sach- und Rechtslage“. 

Sie können davon ausgehen, dass wir nach 15 Monaten intensiver Beschäftigung mit dem Vorhaben der Basalt AG und eben gerade auch mit den Hintergründen in Politik und Verwaltung wahrlich umfassend über den tatsächlichen Sachstand informiert sind.
Falls wir eine Information über die Rechtslage anfordern wollten, so hätten wir selbstverständlich einen Fachanwalt für Kommunalrecht konsultiert. 

Wir haben uns im vorliegenden Falle aber an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags gewandt, weil wir, gerade im Wissen um die Sach- und Rechtslage, von dort vermittelnde Hilfe in der Sache erwartet haben. 

Hier kämpfen über 2/3 der betroffenen Ortsbevölkerung gegen eine geplante gigantische Zerstörung des Natur- und Landschaftserbes. Hier kämpfen Bürger gegen das finale Wegsprengen eines großen Teils ihrer Heimat und gegen die Zerstörung des Erholungswertes ihrer landschaftlich geschützten Ortsumgebung. Hier kämpfen Bürger darüber hinaus auch gegen den Verlust ihrer Lebensqualität und gegen die Wertminderung ihres Privateigentums und damit für den Erhalt ihrer privaten Altersvorsorge. 

Der bisher 15-monatige Kampf um den Erhalt des Natur- und Landschaftserbes im Mackenheimer Landschaftsschutzgebiet wurde bisher immer wieder von allen entscheidenden Instanzen niedergeschlagen durch die offenbar als höherwertig eingeschätzten einseitig wirtschaftlichen Interessen der Steinbruch-Betreiberin (Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG, Basalt AG und im Hintergrund: Werhahn-Gruppe, Neuss).

In ihrer Not wandten sich die betroffenen Bürger an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags, im vollen Vertrauen auf eine übergeordnete, unabhängige Instanz mit den Möglichkeiten zu einer Schlichtung bzw. einer Vermittlung zum Ausgleich der verschiedenen Interessen. 

Sie haben sicher Verständnis dafür, dass dieses Vertrauen in die Souveränität des Petitionsausschusses nach allen unseren bisherigen Erfahrungen stark ins Wanken gerät, wenn auch von dort lediglich mit einem Verweis auf den allseits bekannten Sachstand geantwortet wird. 

Für die betroffenen engagierten Bürger Mackenheims, die wir als Bürgerinitiative vertreten, stellt sich hier letztendlich die Frage, ob in dieser Republik überhaupt noch eine Instanz der Bürgerinteressen existiert oder ob nun auch dieses letzte Fünkchen Hoffnung ausgelöscht wird durch die bestimmenden Interessen der herrschenden globalen Wirtschaftsunternehmen. 

Wir bitten Sie deshalb nochmals, die Ihnen vorliegenden Informationen gewissenhaft zu sichten und gemeinsam mit uns einen Weg zu suchen zum Ausgleich zwischen der Gewinnoptimierung eines Wirtschaftsunternehmens und dem nachhaltigen Schutz unseres Natur- und Landschaftserbes. 

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

 


 

Bürgerinitiative

        gegen die Erweiterung

                                                       des Mackenheimer Steinbruchs

                                                                                                Mackenheim, den 14.02.2003

An den
Petitionsausschuss
des Hessischen Landtags,
Kanzlei I 4.2
Schlossplatz 1-3

65183 Wiesbaden 

 

Petition Nr. 04668/15 vom 27.12.2001
Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim,
Ihr Schreiben vom 13.02.2003

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr mehr oder weniger freundliches Schreiben mit der formalrechtlichen Erläuterung der Petitions-Prozeduren. 

Der Summe Ihrer bisherigen Äußerungen auf unsere konkreten und sehr detaillierten Vorträge entnehmen wir eine Bestätigung unserer schlimmsten Befürchtungen. 

Keine der von uns angerufenen Instanzen - und dies nun einschließlich des Petitionsausschusses des Hessischen Landtags - begab sich bisher in die Mühe und Verantwortung einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Inhalt unserer Vorträge. Selbst der Petitionsausschuss schlich sich nun ebenfalls über formalrechtliche Erkärungen und Standard-Formulierungen aus der moralischen Verantwortung, sich wenigstens einmal mit der vorgetragenen Sache inhaltlich auseinandersetzen zu müssen. 

Dabei legen wir Wert auf die Feststellung, dass es uns nicht darum geht, Recht zu bekommen. Doch sollten wir zumindest als Bürger dieses Landes mit unserem Engagement für die Allgemeinheit unserer Dorfbevölkerung Ernst genommen werden. 

Bei allen hochfliegenden Erwartungen an die Arbeit eines Petitionsausschusses als souveräne, unabhängige Instanz bleibt uns nur noch festzustellen, dass offenbar auch in Ihrem Ausschuss schon längst keine Bürgernähe mehr zu finden ist. Stattdessen wie in allen Amtsstuben: Ausgeprägte beharrliche Bürger-Resistenz! 

Schade für die Mühe, Ihnen mit unseren detaillierten Unterlagen und Dokumenten unsere Bedenken näherbringen zu wollen !

Schade um unsere unfreiwillig gegebenen Steuergelder, mit denen diese und ähnliche Einrichtungen finanziert werden ! 

Hochachtungsvoll


 

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