März 2001:
Probebohrungen auf dem Gelände der Erweiterungsplanungen.
Die betroffenen Bürger in den nahegelegenen Wohngebieten sind ahnungslos.
Mai 2001:
Kontaktaufnahme der Porphyrwerke mit der Gemeindeverwaltung Abtsteinach
wegen des Erweiterungs-Vorhabens am 16.05.01.
Informationsveranstaltung am 31.05.01 im Steinbruch mit Vorstellung der
Erweiterungspläne durch die Porphyrwerke gegenüber Gemeindevertretern sowie
den Vertretern verschiedener, bei einem eventuellen Genehmigungsverfahren
tangierten Behörden.
Eine offene Information der Bevölkerung über die geplanten Maßnahmen findet
nicht statt.
Die betroffenen Bürger in den nahegelegenen Wohngebieten bleiben weiterhin
ahnungslos.
Juni 2001:
Information an den Gemeindevorstand (05.06.01) und die Gemeindevertretung
(19.06.01) durch den Bürgermeister.
In einem Bericht in der OZ vom 22.06.01 wird Bürgermeister Reinhard aus einer
Gemeindevertreter-Sitzung zitiert: "... Da der Bereich in einer Senke
liege, sei mit Lärmbelästigungen kaum zu rechnen, der eher minderwertige Wald
und die landwirtschaftlich genutzte Fläche stelle sicher auch kein Problem dar.
Dem Steinbruch solle daher ... der erforderliche Spielraum verschafft
werden".
Die Gemeindevertreter beschlossen, zunächst eine Ortsbesichtigung vorzunehmen.
Eine offene Information der direkt betroffenen Bürger über die geplanten
Maßnahmen findet noch immer nicht statt.
Juli 2001:
Gemeinsame Ortsbegehung durch Mitglieder aus Gemeindevorstand und
Gemeindevertretung am 12.07.01.
Aug. 2001:
Beschluss in einer Gemeindevorstands-Sitzung (nicht öffentlich, kein
Punkt der mit der Einladung versandten Tagesordnung) am 07.08.01, das
Abweichungsverfahren für die Änderung des regionalen Raumordnungsplans
einzuleiten und somit der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG die Möglichkeit
zu eröffnen, ein Genehmigungsverfahren zur Steinbruch-Erweiterung auf
Mackenheimer Gebiet einzuleiten.
Antrag der Gemeinde Abtsteinach an das RP am 13.08.01 auf Abweichung vom
Regionalen Raumordnungsplan gemäß § 9 HLPG.
Eine offene Information über die geplanten Maßnahmen findet noch immer nicht
statt. Die direkt betroffenen Bürger in den nahegelegenen Wohngebieten bleiben
weiterhin ahnungslos.
Eine Sitzung der Gemeindevertretung zur eingehenden Erörterung aller
Auswirkungen auf Umwelt, Landschaftsbild, Naturschutz und Lebensqualität der
betroffenen Bürger mit entsprechender Wertung und eine Abstimmung der
Gemeindevertreter hat dazu bis zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden.
Es liegt inzwischen aus der Gemeindevertretersitzung am 17.08.2001 wohl
lediglich eine nachträgliche "zustimmende Kenntnisnahme“ im Rahmen des
Berichtes des Bürgermeisters vor, der routinemäßig zu Beginn jeder
Gemeindevertreter-Sitzung durch den Bürgermeister verlesen wird.
Sept. 2001:
Verschiedene Presseberichte über die Stellungnahme der Mörlenbacher
Gemeindegremien und der Ortsbeiräte von Weiher und Vöckelsbach zu dem Änderungsverfahren.
Okt. 2001:
Erste offene Diskussionen in der Mackenheimer
Bevölkerung.
Erster
Leserbrief in der OZ vom 17.10.01 ("Wir sind nur Gast").
Schriftliche Stellungnahme des Abtsteinacher Bürgermeisters zu
diesem relativ harmlos
formulierten Leserbrief am 19.10.01 an die Presse und an alle Mitglieder der Abtsteinacher
Gemeindegremien ("... unqualifizierte Äußerungen eines Mackenheimer Bürgers,
in der Person des Herrn Ralf Eschmann ... ").
Schreiben des Abtsteinacher Bürgermeisters an alle Mackenheimer Haushalte mit
gleichlautenden persönlichen Angriffen gegen den Autor des Leserbriefs vom
17.10.01.
Dieses Vorgehen des Abtsteinacher Bürgermeisters erscheint den Einwohnern
Mackenheims in hohem Maße unangemessen und überzogen.
Bei einigen
kritischen Bürgern wird dadurch die Neugier nach den offenbar noch verborgenen
Hintergründen geweckt und sie machen sich auf die Suche ... ... !
!!
Erster kritischer Bericht in der OZ am 20.10.01 ("Mackenheimer Bürger fühlen
sich überrumpelt").
Unterschriftensammlung gegen die Steinbruch-Erweiterung.
Übergabe der Unterschriften an den Bürgermeister am 24.10.01 und an den
Regierungspräsidenten am 01.11.01.
(Die Anzahl der Gegnerschaft repräsentiert etwa 2/3 der erwachsenen Einwohner
und gleichzeitig ca. 75% aller befragten Bürger Mackenheims).
Beschluss einiger Bürger zu einem Informationsabend für die Einwohner
Mackenheims am 26.10.01.
Informationsabend von Mackenheimer Bürgern für die Bürger Mackenheims am
26.10.01 zur Darstellung der Steinbruch-Erweiterungspläne und der bereits
eingeleiteten Schritte.
Abstimmung unter den Anwesenden zur Gründung einer Bürgerinitiative.
Konstituierende Sitzung der Bürgerinitiative gegen die Erweiterung des
Mackenheimer Steinbruchs am 26.10.01 im Anschluss an den Informationsabend. Wahl
eines Sprecherausschusses und dessen Vorsitzender.
Informationsblatt des Bürgermeisters vom 26.10.01 an alle Mackenheimer
Haushalte mit Hinweis auf die "unsachlichen und falschen
Darstellungen" im Rahmen der Gründung der Bürgerinitiative und Ankündigung
einer Informationsveranstaltung zur Steinbruch-Erweiterung am 14.11.01. (Ganze
6 Monate nach der Information der Porphyrwerke an die Gemeindeverwaltung über
die Erweiterungsabsichten und ganze 3 Monate nach dem Beschluss des
Gemeindevorstands zur Einleitung eines Änderungsverfahrens zur regionalen
Raumordnung!).
Entwurf des BI-Logos auf Briefkopf und Veröffentlichungen
(BiSS = Bürgerinitiative Steinbruch Stop).
Beschluss des BiSS-Sprecherausschusses zu regelmäßigen wöchentlichen
Ausschuss-Sitzungen (Donnerstags 19.00 h bei Fam. Eschmann) und zum regelmäßigen
Besuch aller öffentlichen Sitzungen der gemeindlichen Gremien Abtsteinachs.
Nov. 2001:
Gemeinsame Ortsbegehung der
BiSS zur Besichtigung des geplanten Abbau-Geländes
am 03.11.01.
Zufällig gleichzeitige Ortsbegehung der SPD-Fraktion, um sich über das Ausmaß
der Erweiterung kundig zu machen. Aussage des Fraktionsvorsitzenden Willy Schröder
am 17.11.2001 in der Presse: "Die Fraktionen befinden sich noch
am Anfang des Entscheidungsprozesses" ... "sie müssen erst alles in
Erfahrung bringen".
Verschiedene Schreiben der BiSS an die Abtsteinacher Gemeindegremien, den
Landrat des Kreises Bergstraße und den Regierungspräsidenten mit dem Antrag
auf Beteiligung der BI bei allen Diskussionen und Entscheidungsfindungen im
Zusammenhang mit der Steinbruch-Erweiterung.
Sehr ausführliche Darstellung und Begründung der Anliegen der BiSS an die
Abtsteinacher Gemeindegremien am 01.11.01 mit der Aufforderung, den Antrag auf
ein Abweichungs-Verfahren zur Änderung des regionalen Raumordnungsplans zurück
zu nehmen.
Zahlreiche Schreiben der BiSS mit ausführlicher Darstellung und Begründung an
den Landrat, die Kreistagsfraktionen, den Regierungspräsidenten, die Mitglieder
des Kreises Bergstraße in der Regionalversammlung, die Oberste Naturschutzbehörde
im Hessischen Innenministerium, sowie an eine Reihe von politischen
Ansprechpartnern in Bund, Land, Kreis und einschlägigen Verbänden.
Vielfältige Gespräche und Kontaktaufnahmen der BiSS mit Persönlichkeiten aus
Politik, Verwaltung und Verbänden mit Erläuterung der Anliegen der BI und
Bitte um Unterstützung.
Bürgerversammlung am 14.11.01 in Mackenheim mit erster offizieller Erläuterung
der Planungen durch den Abtsteinacher Bürgermeister Rolf Reinhard und die
Herren Riebenich (VST Basalt AG) und Dickmeis (Techn. Leiter PWS).
Bereitschaft weiterer Bürger zur Sammlung von Unterschriften gegen die
Steinbruch-Erweiterung.
Informations- und Koordinations-Sitzung der BiSS-Mitglieder am 22.11.2001 im
Gasthaus "Zum Grünen Baum".
Beschlussvorlage des RP mit positiver Entscheidungs-Empfehlung an die
Regionalversammlung Südhessen.
Besuch des Fraktionsvorsitzenden der FDP-Fraktion im Kreistag des Kreises
Bergstrasse, Herr Frank Sürmann, beim Sprecherausschuss der BiSS am 28.11.01
und 06.12.01.
Dez. 2001:
BiSS-Info Nr. 1 mit Darstellung der bisherigen Abläufe
und Aktivitäten.
Laufende spontane Unterschriftensammlungen gegen die Steinbruch-Erweiterung in
Weiher, Mörlenbach und weiteren betroffenen Ortsteilen.
Schrittweise Übergabe der Unterschriften an das RP.
Schreiben der BiSS an 30 Mitglieder der Regionalversammlung mit
Stellungnahme der BiSS zu der Beschlussvorlage des RP.
Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses der Regionalversammlung Südhessen
am 07.12.2001, Abstimmung mehrheitlich gegen den Antrag der Gemeinde Abtsteinach
auf Abweichung vom Regionalplan.
Sitzung der Regionalversammlung Südhessen am 14.12.2001, Absetzen des
Tagesordnungspunktes "...Erweiterung des Steinbruchs Abtsteinach, Ortsteil
Mackenheim ..." von der Tagesordnung.
Vertagung dieses Punktes auf Bitte der Gemeinde Abtsteinach ("...nachdem
bekannt geworden war, dass sich die rot-grüne Mehrheit in dem Gremium wohl
gegen das Abweichungsverfahren aussprechen werde." - OZ vom 15.12.01),
Beschluss zu einer Ortsbesichtigung im Januar 2002 durch Mitglieder der
Regionalversammlung.
Schreiben der BiSS an 30 Mitglieder der Regionalversammlung mit Bitte um
Beteiligung an der Ortsbesichtigung.
Ablehnung einer Anzeige der BiSS im "Hardbergboten" mit Weihnachtsgrüßen
und guten Wünschen zum Jahreswechsel durch den Herausgeber (GVo).
Deshalb: Verteilen von BiSS-Flugblättern mit guten Wünschen zum Jahreswechsel
in allen Abtsteinacher Ortsteilen.
Schreiben der BiSS an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages mit
detaillierter Darstellung der Situation, der Argumente der BiSS und Bitte um
Unterstützung.
Bilanz der BiSS-Aktivitäten zum Jahresende 2001:
-
Ca. 140 Schreiben an Verwaltung, Politik, Behörden und Verbände,
-
9 eigene Pressemitteilungen, die in der OZ und in der SüPo
veröffentlicht wurden,
-
über 80 Einzelbeiträge in der lokalen Presse (OZ und SüPo)
als Berichte, Kommentare, Leserzuschriften usw.
zum Thema Steinbruch-Erweiterung seit dem ersten Leserbrief
aus Mackenheim am 17.10.01,
-
Mehrere Berichterstattungen im Hessischen Rundfunk und im
Hessischen Fernsehen.
Jan. 2002:
Fachvortrag "Die Landschaft als lebender Organismus" von Dr.
Ing. Peter Fischer, Architekt, Erdheiler, Geomant und Schamane aus Wien
am 24.01.2002 im Gasthaus "zum Grünen Baum" in Mackenheim mit
anschließender Diskussion zum Thema Steinbruch-Erweiterung.
Heftige Diskussionen mit BiSS-Beiträgen in der Presse um die Zahl der gefährdeten
Arbeitsplätze
(Angabe von PWS und IG Bau : bis zu 150 (!)).
Besichtigungsveranstaltung der PWS am 26.01.2002 im Steinbruch Mackenheim mit
Vortrag des Herrn Dickmeis und vielfältigen Diskussionen mit Angehörigen der BiSS.
Feb. 2002:
BiSS-Info Nr. 2 mit Gegenüberstellung häufig benutzter Argumente und
Gegenargumente zur Steinbruch-Erweiterung.
Ortsbesichtigung durch Mitglieder des Haupt- und Planungsausschusses der
Regionalversammlung Südhessen am 14.02.2002 mit Vortrag des Herrn Dickmeis, Erläuterung
der Richtigkeit des Antragverfahrens der Abtsteinacher Gemeindegremien durch Bgm.
Rolf Reinhard, Redebeitrag des Gewerkschaftssekretärs der IG Bau und Vortrag
der Argumente der BiSS durch Marlies Eschmann. Anwesenheit des Regierungspräsidenten
Dieke!
Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses am 15.02.2002 in Frankfurt,
Beschlussvorlage an die Regionalversammlung mit Empfehlung zur Zustimmung zur
Abweichung zugunsten der Steinbruch-Erweiterung (Abstimmungsergebnis: Zustimmung
= CDU, SPD; Ablehnung = GRÜNE).
Sitzung der Regionalversammlung Südhessen am 22.02.2002 in Frankfurt,
Zustimmung zur Abweichung vom Regionalplan zugunsten der Steinbruch-Erweiterung
in Mackenheim (Abstimmungsergebnis: Zustimmung = CDU, SPD; Ablehnung = GRÜNE),
zusätzliche Auflage: Breiterer Waldstreifen zur Abschirmung südlich der
Erweiterung.
Anzeige von BiSS-Mitgliedern an die Steinbruchüberwachung des RP wegen
Abweichungen des Steinbruchbetriebes von der genehmigten Abbauweise (fehlende
Terrassen und Rampen).
März
2002:
Informations- und Koordinations-Sitzung der BiSS-Mitglieder am 21.03.2002
im Gasthaus "Zum Grünen Baum".
April 2002:
Akteneinsicht durch die
BiSS im Regierungspräsidium Darmstadt am
04.04.2002 zur Sichtung der Antrags- und Genehmigungsunterlagen zur Genehmigung
von 1997.
Festlegung der im Genehmigungsverfahren nach BImSchG von der Antragstellerin
vorzulegenden Unterlagen und Informationen in einer Besprechung am 23.04.2002
unter Beteiligung verschiedener Behörden und Träger öffentlicher Belange
(z.B. auch Gemeinde Abtsteinach).
BiSS-Info Nr. 3 mit Spendenaufruf.
Mai 2002:
Beschaffung der Auflistung der im Genehmigungsverfahren vorzulegenden
Unterlagen beim RP. Auflagen der Regionalversammlung bzgl. Aufforstung eines
Schutzwaldes südlich des Erweiterungsgebietes und bzgl. Errichtung einer
LKW-Reifenwaschanlage fehlen bzw. wurden nur stark abgeschwächt berücksichtigt.
1. Flugblattaktion in allen Ortsteilen Abtsteinachs zur Steinbruch-Erweiterung.
Juni 2002:
2. Flugblattaktion in allen Ortsteilen Abtsteinachs zu den Befürchtungen
und Forderungen der BiSS.
Juli / Aug.
2002:
Umfangreicher Schriftverkehr der BiSS mit den
Fraktionen und dem Haupt- und Planungsausschuss der Regionalversammlung bezüglich
der Behandlung von Auflagen, die von der Regionalversammlung mit der Zustimmung
zur Abweichung vom Regionalplan verknüpft waren (z.B. Aufforstung,
Reifenwaschanlage).
Schreiben der BiSS an alle Mitglieder der Abtsteinacher Gemeindevertretung mit
Erläuterung des abgelaufenen Verfahrens und Hinweis auf die persönliche
Verantwortung der Mandatsträger.
Sept. 2002:
“Fund“ einer Sammlung von Kopien des
Schriftverkehrs zwischen der PWS und verschiedenen Behörden z.B. zur Lage der
erforderlichen Ersatzaufforstungen für den mit der Steinbruch-Erweiterung
wegfallenden Schutzwald. Information über konkrete Planungen der PWS, diese
Ersatzaufforstungen in Fürth/Odw. zu veranlassen.
Schreiben der BiSS an alle Fraktionen der Regionalversammlung Südhessen mit
Hinweis auf den beabsichtigten Verstoß gegen die entsprechende Auflage mit der
die Zustimmung der RVS zur Zielabweichung zugunsten der Steinbruch-Erweiterung
verbunden war.
Schreiben der BiSS an 14 beteiligte Behörden und Verbände mit Hinweis auf
diesen Tatbestand und mit der dringenden Aufforderung, im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens nach BimSchG und bei der Stellungnahme zum neu erstellten
Flächennutzungsplan der Gemeinde Abtsteinach für eine Aufforstung südlich und
südöstlich der Erweiterungsfläche zu sorgen zum Schutz der Mackenheimer
Wohngebiete gegen Lärm und Staub.
BiSS-Info Nr. 4 mit Erläuterungen zum aktuellen Schriftverkehr zwischen der BiSS und dem Abtsteinacher Bürgermeister.
Okt. 2002:
Anzeige durch
BiSS-Mitglieder beim Staatlichen Umweltamt wegen Abladens
von Bauschutt (z.B. Straßendeckenmaterial) auf dem Steinbruchgelände.
Informations- und Koordinations-Sitzung der BiSS-Mitglieder am 30.10.2002 im
Gasthaus "Zum Grünen Baum".
Anbringen eines beleuchteten Schaukastens gegenüber Gasthof "Zum Grünen
Baum" mit Informationen der BiSS.
Nov. 2002:
Diverse Leserbriefe von
BiSS-Mitgliedern zu der geplanten
Reifenwaschanlage der PWS.
BiSS-Info Nr. 5 mit vergleichenden Betrachtungen zum Verhalten von Mandatsträgern.
3. Flugblattaktion in allen Ortsteilen Abtsteinachs mit vergleichenden
Betrachtungen zum Verhalten von Mandatsträgern.
Aufstellen von Protestschildern am Straßenrand und am Parkplatz des Gasthofes
"Zum Grünen Baum" mit "STEINBRUCH STOP", "MACKENHEIM
MUSS LEBEN".
Dez. 2002:
Schreiben der
BiSS an den Hessischen Rundfunk, HR3-TV, Redaktion
-"Service Natur" mit umfangreichem Informationsmaterial zur
Steinbruch-Erweiterung in Mackenheim.
Vergeblicher Versuch zur Kontaktaufnahme zu dem neuen Forstamtsleiter in
Wald-Michelbach, Herrn Dr. Block.
Antwort des Petitionsausschusses der Hessischen Landesregierung auf die BiSS-Petition vom 27.12.2001 mit der lapidaren Darstellung der bekannten Abläufe
und Erläuterungen zur bekannten Rechtslage.
Anzeige mit Weihnachtsgrüßen der BiSS im Hardbergboten und in der Odenwälder
Zeitung.
Jan. 2003:
Erneute Aufforderung durch die
BiSS an den Petitionsausschuss, sich
gewissenhafter mit den geschilderten Problemen auseinanderzusetzen.
Ergebnis: Formal begründete Absage.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Ortslage Mackenheim" in
Abtsteinach.
Aufforderung durch die BiSS an die betroffenen Bürger, bezüglich einer Änderung
der Einstufung "allgemeines Wohngebiet" in "reines
Wohngebiet" Einsprüche zu formulieren (Grund: Herabstufung des zulässigen
Lärmpegels).
Feb. 2003:
Sammlung von Einsprüchen zum Bebauungsplan "Ortslage
Mackenheim" mit Wunsch nach der Einstufung "reines Wohngebiet"
der Wohnlage "Im Gräben" und Übergabe an die Gemeindeverwaltung.
Diverse Leserbriefe von BiSS-Mitgliedern zu Veröffentlichungen des
Abtsteinacher SPD-Ortsvereins.
Fertigstellung der LKW-Reifenwaschanlage der PWS.
März 2003:
Kontaktaufnahme eines HR3-Redakteurs zur BiSS mit der Ankündigung zu
einem Beitrag in "Service Natur" über die geplante Mackenheimer
Steinbruch-Erweiterung.
Zusendung von weiterem Informationsmaterial an HR3, Herrn Dr. Fronemann.
Aufnahmen in Mackenheim durch ein HR3-Fernsehteam mit Interview des
Abtsteinacher Bürgermeisters und mit Redebeiträgen von Mitgliedern der BiSS am
17.03.2003.
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Abtsteinacher Flächennutzungsplan mit
integriertem Landschaftsplan vom 17.03. bis 17.04.2003.
Mehrmalige stundenlange Einsichtnahme in den Planentwurf und die umfangreichen
Erläuterungen. Ergebnis:
Darstellung des südlichen Steinbruch-Erweiterungsgebietes im Planentwurf,
explizite Ablehnung der Gemeinde Abtsteinach zu einer Ersatzaufforstung vor Ort
wegen "Schonung des Offenlandes" und damit Verstoß gegen eine
entsprechende Auflage der Regionalversammlung, mit der die Genehmigung zur
Zielabweichung vom 22.02.2002 verbunden war.
BiSS-Info Nr. 6 zur Offenlegung des Planentwurfs zum Flächennutzungsplan
Abtsteinachs. Darstellung des Sachverhalts und Formulierungshilfen für
entsprechende Einsprüche der Mackenheimer Ortsbevölkerung.
April 2003:
Erneutes Schreiben der BiSS an die Fraktionen der Regionalversammlung Südhessen
mit Hinweis auf den Flächennutzungsplan-Entwurf der Gemeinde Abtsteinach mit
Verstoß gegen die Auflage der RVS zur Aufforstung vor Ort.
Entsprechende Informationsschreiben der BiSS an verschiedene "Träger öffentlicher
Belange" (Ob. Naturschutzbeh., BUND, NABU usw.) sowie an die Ortsbeiräte
der Nachbargemeinde (Vöckelsbach, Weiher, Mörlenbach) mit der Bitte,
entsprechende Einsprüche gegen den Abtsteinacher Planentwurf geltend zu machen.
Ca. 20 schriftliche Einsprüche auf Basis der BiSS-Textvorschläge mit
Unterschriften von insgesamt 35 Haushalten (35 von 59 entsprechend ca. 60%)
gegen die Ausweisung des südlichen Steinbruch-Erweiterungsgebietes im FNP bzw.
gegen die Ablehnung zur Aufforstung eines Schutzwaldes um das Abbaugebiet; Übergabe
an die Gemeindeverwaltung.
BiSS-Info Nr. 7 mit Hinweis auf die HR3-Sendung "Service Natur".
Sendung des Beitrags zur Mackenheimer Steinbruch-Erweiterung in der Sendereihe
"Service Natur" im HR3-TV am 12.04. und 14.04.2003; vielfältiges
positives Echo in der Bevölkerung der Region zur Arbeit der BiSS und gegen das
Erweiterungsvorhaben.
Mai bis Aug.
2003:
Weiterhin regelmäßige Sitzungen des
BiSS-Sprecherausschusses bei Fam.
Eschmann;
regelmäßiger Besuch aller öffentlichen Sitzungen der Abtsteinacher
Gemeindevertretung und des Bauausschusses.
Anfertigung von Autoaufklebern und Buttons mit dem BiSS-Logo.
Sept. 2003:
Amtliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt zur öffentlichen
Auslegung (06.10.-05.11.03) der
Antragsunterlagen der PWS zur Erteilung einer Genehmigung nach BImSchG für:
1.
Erweiterung des Abbaugeländes um 7,4 ha nach Süden
(Verringerung des Abstandes zu unseren Wohnungen),
2.
Erhöhung der Abbaurate von derzeit 350.000 Tonnen auf
600.000 Tonnen Gestein pro Jahr (Verdoppelung der Sprengungen) und
3.
Verlegung des Sprengstofflagers.
Informationsblatt der BiSS mit Hinweis aus die Offenlegung und mit der Aufforderung an die
Mackenheimer Ortsbevölkerung zur Einsichtnahme und zur Formulierung von Einsprüchen.
Okt. 2003:
Verschiedene Presseberichte der
BiSS zum Abtsteinacher Flächennutzungsplan
und zum Genehmigungsverfahren in der OZ und im Starkenburger Echo.
Auf einer Bürgerversammlung in Abtsteinach zum Flächennutzungsplan erklären
die Sprecher aller Fraktionen, dass die Einsprüche aus der Mackenheimer Bevölkerung
zum FNP (vom April 2003) bisher von der Gemeindeverwaltung noch nicht an die
Gemeindevertreter weitergeleitet wurden.
BiSS-Info Nr. 8 und Nr. 9 mit Hinweis auf die Offenlegung der
Genehmigungsunterlagen und das Einspruchsverfahren.
Intensives Studium der Antragsunterlagen zur Genehmigung nach BImSchG
(über 500 Seiten Erläuterungen, Gutachten, Zeichnungen usw.).
Einladung an den Sprecherausschuss der BiSS zu einer Fraktionssitzung der SPD
(Einladung erfolgte am späten Abend vor dem Sitzungstag!).
Vortrag der wichtigsten Anliegen der BiSS.
Anregung zu entsprechenden Auflagen-Empfehlungen, mit denen das Einverständnis
der Gemeindevertretung zu verbinden ist.
Sitzung des Bauausschusses der Abtsteinacher Gemeindevertretung am 30.10.2003
zum Thema "Steinbruch Mackenheim" (FNP und Antragsunterlagen zur
Genehmigung nach BImSchG).
Vorschlag der SPD-Fraktion zu Auflagen-Empfehlungen wurde als Vorschlag des
Bauausschusses aufgenommen.
Schreiben der BiSS an die Fraktionen der Gemeindevertretung mit Text-Vorschlägen
zur Konkretisierung der Auflagen-Empfehlungen.
Nov. 2003:
Sitzung der Abtsteinacher Gemeindevertretung am 06.11.2003.
Einstimmige Erklärung des "Einvernehmens" mit der beantragten
Steinbruch-Erweiterung, der Erhöhung der Abbaurate auf 600.000 t/a und der
Verlagerung des Sprengstofflagers, verbunden mit der Auflagen-Empfehlung aus der
Vorlage des Bauausschusses und Verweis auf die "Einwendungen der
betroffenen Bürger".
Auflagen-Empfehlungen:
-
Emissionsminderung entsprechend Stand der Technik,
-
Bohrungen und Sprengungen nicht nach 18.00 h,
-
Beweissicherungsmaßnahmen an Wohngebäuden,
-
Schutzaufforstung sofort nach Genehmigung,
-
Verbreiterung des östlichen Schutzgürtels um 10 m.
Sitzung der Abtsteinacher Gemeindevertretung am 21.11.2003.
Behandlung aller Einsprüche zum Flächennutzungsplan.
Übergehen der 20 Einsprüche der Mackenheimer Bevölkerung, da sie nichts mit
dem Flächennutzungsplan, sondern mit dem Genehmigungsverfahren zur
Steinbruch-Erweiterung zu tun hätten, Verweis dieser Einsprüche an das RP.
BiSS-Info Nr. 10 zum Genehmigungsverfahren und gleichzeitig Verteilung von
Formulierungsvorschlägen der BiSS an interessierte Bürger Mackenheims für die
Erstellung von eigenen Einwendungen.
Ausarbeitung einer sehr detaillierten Stellungnahme der BiSS zu den
Antragsunterlagen der PWS.
Spezielle Einwendungen zu den Themen
-
Autorisierung,
-
politische Aspekte, rechtliche Wertung des Verfahrensablaufs,
-
Schutzgut Mensch (Lärm, Erschütterungen, Verkehr),
-
Schutzgut Tiere, Pflanzen,
-
Schutzgut Boden, Wasser,
-
Schutzgut Luft, Klima (Staubemissionen),
-
Schutzgut Landschaft,
-
Schutzgut Erholung,
-
Schutzgut Wohnungen, privates Eigentum,
-
Schutzgut Kultur,
-
Auflagen-Empfehlungen
mit umfangreichem Farbbildmaterial als Anhang und 14 Auflagen-Empfehlungen.
Zusammenstellung von 24 schriftlichen Einwendungen aus der Mackenheimer und Vöckelsbacher
Ortsbevölkerung zu den Antragsunterlagen der PWS auf Basis der BiSS-Textvorschläge,
teilweise ergänzt mit weiteren Unterschriftensammlungen.
Persönliche Übergabe aller Einwendungen der BiSS und der Mackenheimer
Einwohner an das Staatliche Umweltamt im Regierungspräsidium Darmstadt am
17.11.2003 gegen Empfangsbescheinigung. Später oft zitierte Aussage des
Bearbeiters im RP: "Wir sind doch hier nicht in Timbuktu".
Verschiedene Presseberichte der BiSS und Leserbriefe in der OZ und im
Starkenburger Echo.
Informations- und Koordinations-Sitzung der BiSS-Mitglieder am 27.11.2003 im
Gasthaus "Zum Grünen Baum". Vorstellung der BiSS-Einwendungen zu den
Antragsunterlagen der PWS und Vorbereitung für den Erörterungstermin.
Dez. 2003:
Anzeige mit Weihnachtsgrüßen der BiSS im Hardbergboten und in der Odenwälder
Zeitung.
2. Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Abtsteinacher Flächennutzungsplan
mit integriertem Landschaftsplan.
Einsichtnahme in den geänderten Planentwurf und die zugehörigen Erläuterungen.
Ergebnis:
Nach wie vor vielfache Widersprüche zwischen dem Landschaftsplan und dem Flächennutzungsplan.
Eingezeichnete Waldzone mit maximal 30 m Breite als Sichtschutz zum
Steinbruch-Erweiterungsgebiet.
BiSS-Einspruch zum Flächennutzungsplan wegen zu schmaler Ausdehnung des anzupflanzenden Schutzwaldes.
BiSS-Info Nr. 11 mit der Aufforderung zur Teilnahme am Erörterungstermin zu den
Einwendungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG.
Erörterungstermin zu den Einwänden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach
BimSchG am 17.12.2003, ab 10.00 h, im Jugendheim, Ober-Abtsteinach.
Öffentliche Erörterung aller eingereichten Einwendungen mit den Einwendern
unter Führung des Regierungspräsidiums Darmstadt als Genehmigungsträger in
Anwesenheit von 10 Vertretern der Fachbehörden und 7 Vertretern (incl.
Gutachter) der Antragstellerin (PWS).
Abbruch nach 8 h sachlicher Diskussion und Vertagen der restlichen
Tagesordnungspunkte auf den 15.01.2004.
Jan. 2004:
Fortsetzung des Erörterungstermins am 15.01.2004 ab 13.30 h im
Sitzungssaal des Abtsteinacher Rathauses, weitere 6 h Diskussion zwischen BiSS
und Gutachtern der Antragstellerin.
Zum
Abschluss erklärte BiSS-Sprecher Ralf Eschmann erwartungsgemäß, dass die Beiträge
im Rahmen der zweitägigen Erörterung nicht geeignet waren, die Bedenken der
Einwender zu entkräften und dass alle Einwendungen in vollem Umfang aufrecht
erhalten würden und im Rahmen der nun anstehenden Prüfung durch die
Genehmigungsbehörde zu berücksichtigen seien.
Feb. 2004:
Absetzen der Durchsprache der Einwendungen zum Flächennutzungsplan von
der Tagesordnung der Abtsteinacher Gemeindevertretung, da noch Widersprüche
zwischen Landschaftsplan und Flächennutzungsplan zu klären seien.
März 2004:
BiSS-Start
im Internet am 15.03.2003 mit der Homepage unter www.bi-steinbruch-stop.de und www.biss-mackenheim.de.
BiSS-Info Nr. 12 mit dem Hinweis auf die BiSS-Homepage im Internet.
Am 18.03.2004
verlieren wir auf tragische Weise unseren engagierten Mitstreiter Uli Haberstroh im Alter von 53 Jahren
nach langer schwerer Krankheit.
April
2004: BiSS-Schreiben an Margot Wallström, Brüssel, EU-Kommissarin für
Umwelt, wegen der drohenden Gefahr für prioritäre Lebewesen (nach
FFH-Richtlinie streng zu schützende Tierarten, wie z.B. Fledermäuse).
BiSS-Schreiben an das Regierungspräsidium
Darmstadt mit der Forderung zur Aufnahme des Gebietes „Finsterklingen“ als
FFH-Gebiet.
Sitzung des Bauausschusses der Abtsteinacher Gemeindevertretung am 28.04.2004 zu
den Einwendungen aus der Offenlegung des geänderten Flächennutzungsplanes.
Die Einwendungen der Mackenheimer Bürger
und der BiSS werden abgelehnt, ohne dass ein einziger Satz eines der Schreiben
der Bürger überhaupt vorgelesen, geschweige denn inhaltlich diskutiert wurde.
Zu diesem Vorgang meldet sich die
Sprecherin der BiSS im Zuschauerraum und bittet darum, eine kurze Erläuterung
abgeben zu dürfen. Bürgermeister Rolf Reinhard macht die Mitglieder des
Bauausschusses darauf aufmerksam, dass sie über die Zulassung einer Wortmeldung
aus dem Kreis der anwesenden Bürger abzustimmen hätten.
Die daraufhin erfolgte Abstimmung ergibt
eine einstimmige Ablehnung durch die Mitglieder aller Fraktionen. Die
Wortmeldung einer Bürgerin im Zusammenhang mit der direkten Betroffenheit ihrer
eigenen Lebensumgebung wird somit in äußerst bemerkenswert "demokratischer"
Weise von den gewählten Vertretern der Bürgerbelange verboten!
Mai
2004: Behandlung der Einsprüche zur zweiten Offenlegung des
Flächennutzungsplanes
in der Gemeindevertretersitzung am 14.05.2004.
Einstimmige Ablehnung der BiSS-Einsprüche durch die Gemeindevertreter ohne
Detailkenntnis der Sachlage und ohne Erörterung bzw. Wortmeldung.
In
Einzelgesprächen mit Gemeindevertretern wird deutlich, dass ein Teil der
Mandatsträger weder die Erläuterungen zum Flächennutzungsplan und
Landschaftsplan noch die Einwendungen aus der Bevölkerung selbst gelesen hatte.
Einer
der Gemeindevertreter am Rande der Sitzung zu einem BiSS-Mitglied: "Wir
haben uns nun wirklich lange genug mit Euch beschäftigt !".
Juni
2004: Hessentag in Heppenheim:
Vielfache
ausführliche Informationsgespräche in der Sektion "Natur auf der
Spur" und an den Ständen von z.B. Naturpark Bergstraße,
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Hessenforst, Hessisches Landesamt für Umwelt
und Geologie, BUND, Bündnis 90 / Die Grünen, Regierungspräsidium Darmstadt
usw.;
jeweils eingehende Darstellung und Erörterung der Situation und der Ziele von
BiSS gegenüber Standpersonal und Besuchern, Ausgabe von Informationskarten mit
Hinweis auf den BiSS-Internet-Auftritt.
Juli
2004: Durch Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Hessen vom 30.07.2004 wird
der Regionalplan Südhessen 2000 in der Fassung vom 14.11.2000 für nichtig erklärt.
Der Genehmigungsbeschluss der Hessischen Landesregierung vom 14.11.2000 enthält
nachträglich aufgenommene Nebenbestimmungen (z.B. zum Ausbau des Flughafens
Frankfurt/Main), die den von der Regionalversammlung Südhessen beschlossenen
Regionalplan inhaltlich in Bezug auf die festgesetzten Ziele wesentlich verändern.
Der VGH hat diese nachträglichen Veränderungen als unzulässig zurückgewiesen
und den Regionalplan somit als „nicht rechtswirksam zu Stande gekommen“ erklärt.
Es gilt nun deshalb wieder der (alte) “Regionale Raumordnungsplan Südhessen
1995“.
Für das Verfahren der Steinbruch-Erweiterung im Mackenheimer
Landschaftsschutzgebiet
bedeutet dies:
Der Genehmigungsantrag der PWS für die Erweiterung stützt sich auf die
Genehmigung einer Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen 2000.
Da dieser Regionalplan für nichtig erklärt wurde, müsste logischerweise auch
die Genehmigung einer Abweichung vom RPS 2000 als nichtig anzusehen sein.
Die Grundlage für den Genehmigungsantrag nach BimSchG wäre damit entfallen.
Aug.
2004:
BiSS-Info Nr. 13 mit Erläuterungen zum Stand des Genehmigungsverfahrens
und mit dem Hinweis auf die VGH-Entscheidung zur Ungültigkeit des RPS 2000.
Sept. / Okt.
2004:
Weiterhin regelmäßige Sitzungen des
BiSS-Sprecherausschusses bei Fam.
Eschmann;
regelmäßiger Besuch aller öffentlichen Sitzungen der Abtsteinacher
Gemeindevertretung und des Bauausschusses.
Berichte und Leserbriefe in der Lokalpresse zu einem Absturz der Abbruchkante im
PWS-Steinbruch Weinheim.
Nov.
2004:
Mit "Öffentlicher
Bekanntmachung“ in der “Odenwälder Zeitung“
vom 29.11.2004 wird mitgeteilt, dass die Genehmigung nach §10 BimSchG für die
Steinbruch-Erweiterung erteilt wurde.
Sie beinhaltet, wie von der PWS beantragt:
1. Erweiterung
des Abbaugeländes um 7,4 ha nach Süden
(Verringerung
des Abstandes zu unseren Wohnungen),
2. Erhöhung
der Abbaurate von derzeit 350.000 Tonnen auf
600.000
Tonnen Gestein pro Jahr
3. Verlegung
des Sprengstofflagers.
Alle Personen / Familien, die Einwendungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
geltend gemacht haben, können beim Regierungspräsidium schriftlich ein
Exemplar des Genehmigungsbescheides mit Begründung anfordern.
Von der BiSS wird der Genehmigungsbescheid beschafft und gründlich studiert.
BiSS-Info Nr. 14 mit Erläuterungen
zum Genehmigungsbescheid und zum Widerspruchsverfahren.
Dez.
2004:
BiSS-Info Nr. 15 mit Anleitung zum Widerspruch und entsprechenden
Textbausteinen für alle Mackenheimer Einwohner, die Einwendungen im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens geltend gemacht haben.
Bereits vor Ablauf der Widerspruchsfrist werden im Steinbruch-Erweiterungsgebiet
Fakten geschaffen, indem der Landverkäufer, Karl Berghegger, in "voraus eilendem
Gehorsam" und mit offensichtlicher Deckung durch die Genehmigungsbehörde ("...
das ist legal ...") brutalste Rodungsarbeiten im Waldbiotop "Finsterklingen",
dem Waldanteil des Erweiterungsgebietes, durchführt.
Anzeige mit Weihnachtsgrüßen der BiSS im Hardbergboten und in der Odenwälder
Zeitung.
Jan.
2005:
Von der BiSS wird
mit Datum vom 02.01.2005 beim Regierungspräsidium Darmstadt Widerspruch gegen
den Genehmigungsbescheid erhoben.
Weitere zehn Widersprüche erfolgen zusätzlich von Mackenheimer Familien.
Beschwerde der BiSS an die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission
wegen Verstoßes gegen die Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates
(FFH-Richtlinie).
Besuch eines
HR3-Fernsehteams bei der BiSS in Mackenheim.
Nach einem Interview mit dem stellvertretenden Regierungspräsidenten in
Darmstadt zu der Erweiterungsgenehmigung und zu Sachthemen aus dem Inhalt des
BiSS-Widerspruchs wird am 14.01.2005 eine Stellungnahme der BiSS zum
Genehmigungsbescheid für einen TV-Beitrag aufgenommen.
Eine entsprechende Presseerklärung der BiSS wird in den regionalen Medien
„Odenwälder Zeitung“ und „Starkenburger Echo“ abgedruckt.
Der Beitrag wird am 19.01.2005, 19.30 h in der HR3 - „Hessenschau“ gesendet.
Verschiedene Schreiben des RP an alle Widerspruch führenden Parteien mit dem
Hinweis auf die entstehenden Kosten der Widerspruchs-Bearbeitung.
Auskunft des RP gegenüber BiSS, dass für die Bearbeitung eines Widerspruchs
Gebühren in Höhe von bis zu 5.000,- Euro anfallen können, selbst wenn der
Widerspruch auch nur zum Teil zurückgewiesen wird.
BiSS-Info Nr. 16 mit dem Hinweis auf die Gebühren-Auskunft des RP und mit der
Empfehlung zur Rücknahme der privaten Widersprüche, da keiner Privatperson ein
solches Kostenrisiko zugemutet werden kann.
Zitat: “Am Ende bleibt uns, aus Sicht der betroffenen Bürger, nur noch
festzustellen, dass wir in dem gesamten Verfahrensablauf der Übermacht von Kapital, Gewinnsucht
und Raffgier weichen mussten, obwohl wir sachlich mit allen unseren Bedenken
Recht haben. Wir haben in dem Genehmigungsbescheid des RP eine unangemessene
Häufung von falschen Aussagen aufgedeckt, müssen dies jetzt aber hinnehmen, weil
wir das finanzielle Risiko als Privatpersonen nicht tragen können. Wir müssen
aus Kostengründen auf die Wahrnehmung
unserer demokratischen Rechte verzichten. Diese Situation sollte jeden
nachdenklich machen über die Verhältnisse in unserem sogenannten Rechtsstaat.“
Rücknahme des BiSS-Widerspruchs gegen den
Genehmigungsbescheid mit Schreiben vom 25.01.2005 mit dem ausdrücklichen Hinweis
„aus Gründen des nicht tragbaren Kostenrisikos“.
Persönliches BiSS-Schreiben an den Regierungspräsidenten mit Hinweis auf seine
Verantwortung für die Qualitätssicherung aller Arbeitsergebnisse seines Hauses
und mit der Bitte, die sachlichen Inhalte des BiSS-Widerspruchs weiter zu
verfolgen.
Feb.
2005:
Verschiedene Presseveröffentlichungen
zur Problematik der radioaktiven Strahlung des Mackenheimer Gesteins.
Mehrfache Stellungnahme des Regierungspräsidenten in den lokalen Medien, die
natürliche Radioaktivität im Mackenheimer Steinbruch bedeute keine Gefahr für
die Gesundheit der betroffenen Menschen, eine radiologische Gefährdung sei
auszuschließen.
März
2005:
Antwortschreiben des
Regierungspräsidenten an die BiSS mit der klaren Rechtfertigung des Vorgehens
seiner Mitarbeiter und mit der Aussage, der Gesetzgeber stufe die natürliche
Radioaktivität in Steinbrüchen als unrelevant für die Gesundheit der Menschen
ein. Die natürliche Radioaktivität von Granit liege bei 20 … 50 Bq / kg und die
festgestellte Strahlung der Mackenheimer Feinstaub-Probe sei damit unbedenklich.
BiSS-Erwiderung zum Antwortschreiben des RP mit dem Hinweis auf die, mit der
aktuellen Messung nachgewiesene, 100-fache Aktivität gegenüber der natürlichen
Strahlung von Granit.
Verschiedene Presseveröffentlichungen zum Problem der radioaktiven Feinstäube.
Der Wirt des Gasthofes „Zum Grünen Baum“ in Mackenheim beklagt sich über
schädliche Beeinflussungen seines Geschäftes durch den Aushang zum Thema
Radioaktivität im BiSS-Schaukasten.
April
2005: Der
Widerspruch eines Mackenheimer Bürgers bezüglich Belastung mit radioaktivem
Feinstaub wird mit Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom
15.04.2005 zurückgewiesen (Begründung mit Herleitung der Unbedenklichkeit analog
Genehmigungsbescheid; Staubimmissionsmessungen mit radiologischen Untersuchungen
„können unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt
werden“; Kosten für den Verwaltungsaufwand: 525,50 €).
BiSS-Schreiben an das Regierungspräsidium mit einer Auflistung von Verstößen
gegen den Genehmigungsbescheid (fehlende Fledermaus-Nistkästen, zu geringe
Breite der Randbepflanzung und der Schutz-Aufforstung nach Osten und Südosten).
Aufforderung zur konsequenten Überwachung der Maßnahmen.
Mai
2005:
Der Widerspruch führende Mackenheimer Ortsbürger beschreitet, auch mit
finanzieller Unterstützung des BUND, der Gemeinde Mörlenbach und der BI-Weiher,
den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht. Ziel dieser Klage ist es, zumindest
Radioaktivitätsmessungen an Feinstaub aus vermutet belasteten Lagen des
Steinbruchareals zu erreichen. An den Kosten dieser Klage beteiligt sich die
BiSS mit 500,- € aus der Spendenkasse.
BiSS-Schreiben an das Regierungspräsidium mit Erinnerung an das Schreiben vom
April und mit Bitte um Stellungnahme.
BiSS-Info Nr. 17 mit
Bekanntgabe der Beteiligung an den Kosten des Rechtsstreites und mit Hinweis auf
die aktuellen Verstöße gegenüber den Genehmigungsauflagen.
Juni / Juli
2005:
Beschluss der Mörlenbacher Gemeindevertretung, die Kosten für ein
Verfahren zu übernehmen, in dem das Regierungspräsidium aufgefordert wird, alle
erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen die
Gesundheitsgefährdungen einzuleiten, die mit dem Betrieb des Mackenheimer
Steinbruchs verbunden sind.
Insbesondere besteht eine erkennbare Gefahr durch die in mehreren
Literaturstellen nachgewiesene erhöhte Radioaktivität des Mackenheimer Gesteins,
die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine angemessene Berücksichtigung
fand.
Zum Nachweis der Gefahr für die Gesundheit der direkt betroffenen Menschen in
der Nähe des Abbaugebietes und an den Transportwegen wird ein gerichtliches
Beweisgutachten beantragt, über dessen Ergebnis der Regierungspräsident zum
Handeln aufgefordert werden soll, im Interesse der Gesundheit und zur Abwehr der
Gefahr für Leib und Leben.
Parallel dazu wird die Klage eines Mackenheimer Ortsbürgers vor dem
Verwaltungsgericht gegen den Genehmigungsbescheid zur Steinbruch-Erweiterung
weiter verfolgt. Die Kosten dieses Verfahrens werden teilweise auch aus
Spendengeldern der BiSS gedeckt.
Und in Abtsteinach:
In einer Sitzung der Abtsteinacher Gemeindevertretung am 14.07.2005 lässt
Bügermeister Rolf Reinhard beschließen, juristische Schritte gegen die
"gezielten Falschaussagen" bezüglich einer Gesundheitsgefährdung durch
radioaktive Feinstäube einzuleiten. Reinhard: "Es gibt absolut keine
Gesundheitsgefährdung".
Erneutes BiSS-Schreiben an das
Regierungspräsidium mit Erinnerung an das Schreiben vom April und mit Bitte um
Stellungnahme.
Aug. 2005:
50 Mackenheimer Bürger stellen je einen
Antrag nach § 17 BImSchG an den Regierungspräsidenten. Sie fordern den RP darin
auf, ausreichende Vorsorge zu treffen vor den gesundheitlichen
Beeinträchtigungen, die mit der Genehmigung der Steinbruch-Erweiterung verbunden
sind.
Mit diesen Bürgeranträgen unterstützen die Mackenheimer das Verfahren, das durch
die Gemeinde Mörlenbach eingeleitet wurde, um gewissenhaft und
verantwortungsvoll jede Maßnahme zu ergreifen, die Gesundheit der betroffenen
Bevölkerung zu schützen und zu bewahren.
Sept. 2005:
Antwort des RP auf die BiSS-Mängelanzeige vom April 2005 mit der Aussage, dass
eine Besichtigung vor Ort durch die Fachbehörden zu keiner Beanstandung geführt
habe.
Treffen mit führenden Mitgliedern der BI „Rettet den Wachenberg“, Weinheim, zum
Erfahrungsaustausch bezüglich Genehmigungsverfahren und Erörterungstermin.
Okt. 2005:
BiSS-Schreiben an das Regierungspräsidium, den Regierungspräsidenten persönlich
und an den Bürgermeister von Abtsteinach mit der Aufforderung, die Einhaltung
der Genehmigungsvoraussetzungen bezüglich der Randbepflanzung und des neu zu
schaffenden Quellgebietes sicher zu stellen.
Besuch bei der Bürgerinitiative zum Schutz des Brunnaderner Tals im
Süd-Schwarzwald, Erfahrungsaustausch und Besichtigung des dort geplanten
Steinbruchgeländes.
Nov. 2005:
BiSS-Info Nr.18 zum vierjährigen Bestehen der Bügerinitiative gegen die
Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs (BiSS) mit Einladung zu einer „Steinbruch-Stop-Wanderung“
rund um den Mackenheimer Steinbruch einschließlich des Erweiterungsgebietes.
“Steinbruch-Stop-Wanderung“ rund um den Steinbruch und das Erweiterungsgebiet
mit entsprechender Presseveröffentlichung.
Antwort des Abtsteinacher Bürgermeisters Rolf Reinhard nach 7 Wochen auf die
Bitte der BiSS um Unterstützung bei der Durchsetzung der, auch von den
Gemeindegremien geforderten, Genehmigungsauflagen. Der Bürgermeister schreibt,
dass er infolge der „unsachlichen, unfairen und teilweise bewusst
wahrheitswidrigen Berichterstattung“ der BiSS „auch zukünftig für Auskünfte in
dieser Angelegenheit nicht mehr zur Verfügung stehe“.
BiSS-Info Nr.19 mit Veröffentlichung des BiSS-Schreibens an den Abtsteinacher
Bürgermeister und dessen Antwort.
BiSS-Schreiben an den Landrat des Kreises Bergstraße als den Dienstvorgesetzten
des Bürgermeisters mit der Bitte um Stellungnahme zu dem unglaublichen Vorgang.
Dez. 2005:
Schreiben des Landrats an die BiSS mit der Richtigstellung zu den Pflichten
eines Bürgermeisters. („… als Leiter der Verwaltung … durchaus in der Pflicht,
auf Schreiben, Anregungen etc. aus der Bürgerschaft zu reagieren.“).
Anzeige mit Weihnachtsgrüßen der BiSS im Hardbergboten und in der Odenwälder
Zeitung.
Jan. 2006:
Weiterer Schriftwechsel zwischen der BiSS und dem Regierungspräsidenten zur
Umsetzung der Genehmigungsvoraussetzungen, insbesondere zur Randbepflanzung des
Erweiterungsgebietes und zur Einrichtung eines Quellgebietes durch Rückbau einer
alten Grünlanddrainage als Ersatz für das zerstörte Waldbiotop „Finsterklingen“.
Antwort der EU-Kommission, Generaldirektion Umwelt, auf die BiSS-Beschwerde vom
Januar 2005. Es werden keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der
FFH-Richtlinie gesehen.
Feb. / März 2006: Bauantrag der
Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG auf Anbau einer weiteren Brecheranlage. In
der Sitzung der Abtsteinacher Gemeindevertretung am 24.03.2006 wird ohne
weitere Diskussion diesem Antrag von allen Gemeindevertretern aller Fraktionen
zugestimmt.
April 2006: BiSS-Info
Nr.20 mit Bericht über den aktuellen Stand der Auseinandersetzung und die
Planungen der PWS zu einer zusätzlichen Brecheranlage.
Mai / Juni 2006: Weiterer
Schriftwechsel zwischen der BiSS und dem Regierungspräsidenten zur Umsetzung der
Genehmigungsvoraussetzungen, insbesondere zur Einrichtung eines Quellbereiches
als Ersatz für das zerstörte Waldbiotop „Finsterklingen“. Weitere rein formale
Antworten des RP, ohne ernsthaft auf die Sachvorträge der BiSS einzugehen.
Abschließende Stellungnahme des Regierungspräsidenten, dass die Beurteilung der
Auflagenerfüllung "allein der Überzeugung meiner Behörde" obliegt.
Auftrag der BiSS, zusammen mit der
BI Weiher und dem BUND, an das Ingenieurbüro für Meteorologie und technische
Ökologie, Offenbach, zu einer Schwachstellenanalyse zu dem Prognosegutachten des
TÜV Hessen über Emissionen
und Immissionen
von Schwebstaub (Antragsunterlage der PWS).
Juli - Okt. 2006: Das Ergebnis der
Schwachstellenanalyse zu dem
Prognosegutachten des TÜV Hessen über Emissionen und Immissionen
von Schwebstaub zeigt erhebliche Mängel
des TÜV-Gutachtens bezüglich der Annahmen und Randbedingungen sowie der
prognostizierten Immissionswerte. Eine Überschreitung von Grenzwerten nach
TA-Luft ist mit großer Sicherheit anzunehmen.
BiSS-Info Nr.21 zu den Ergebnissen der Schwachstellenanalyse.
Nov. 2006: Der
Wirt des Mackenheimer Gasthofes „Zum Grünen Baum“ beklagt sich erneut über die
angeblich schädliche Beeinflussung seines Geschäftes durch den BiSS-Schaukasten
mit Informationen zur Steinbruch-Erweiterung.
In einer langen Diskussion werden von BiSS-Mitgliedern die Zusammenhänge
richtiggestellt: Das Landschaftsbild wird nicht durch den BiSS-Schaukasten
zerstört, sondern durch die riesige Erweiterung des Steinbruch-Areals.
Nicht die BiSS ist Verursacher dieser geschäftsschädigenden finalen Landschaftszerstörung, sondern die
Porphyrwerke, unterstützt durch den Abtsteinacher Bürgermeister, die
Gemeindegremien, den Regierungspräsidenten, den Landverkäufer und durch alle
Bürger, die mit Ihrem Schweigen zum Gelingen der Zerstörung beitragen.
Dez. 2006: Das
Regierungspräsidium wirft dem Rechtsanwalt der Gemeinde Mörlenbach und eines
Mackenheimer Klägers gegen die Erweiterungsgenehmigung Verletzung der
Berufspflichten vor, weil dieser in einer öffentlichen Bürgerversammlung die
Argumentation der Steinbruch-Gegner mit vertreten hatte.
Eine entsprechende Beschwerde des RP bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt wird
durch Beschluss der Kammer vom 05.12.2006 zurückgewiesen.
Anzeige mit Weihnachtsgrüßen der BiSS im Hardbergboten
.
Jan. 2007: Die
letzte Baumreihe des ehemaligen Waldbiotops „Finsterklingen“ wird gefällt.
Damit fällt die Heimat von zahlreichen
nach der europäischen FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz streng zu
schützenden Lebensformen dem zerstörerischen Gewinnstreben der Menschen zum
Opfer.
Feb. 2007: Kleine
Anfrage der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag bezüglich
vorgenommener/notwendiger Untersuchungen der gesundheitlichen Auswirkungen
aufgrund der Feinstaub-Belastungen durch den Mackenheimer Steinbruch-Betrieb und
der möglicherweise radioaktiven Materialien als Bestandteil der emittierten
Feinstäube.
März - Juni 2007: Ausgedehnte
Bagger- und Transport-Tätigkeiten im Erweiterungsgebiet. Aufschichtung des
äußerst umfangreichen Abraum-Materials zu riesigen Halden.
Fortwährende Gesundheitsbelastungen durch heftigste Spreng-Erschütterungen und
stetige Staubemissionen.
Juli 2007: Interdisziplinäres
Gutachten im Auftrag der Gemeinde Mörlenbach zum Risiko schädlicher Einwirkungen
infolge von Emissionen aus dem Steinbruch-Betrieb mit der eindeutigen
Empfehlungen zu umfangreichen, fachlich fundierten und neutralen Messungen.
Verbot der Veröffentlichung des Gutachtens auf der Internetseite der
Rechtsanwaltskanzlei Möller-Meinecke durch den Mörlenbacher Bürgermeister.
Aug. - Dez. 2007: Verschiedene
nicht öffentliche und nicht angekündigte Gespräche zwischen dem Mörlenbacher
Bürgermeister und der Leitung der Steinbruchbetreiberin ohne Beteiligung der
Bürgerinitiativen bzw. irgendwelcher Gutachter bzw. Rechtsbeistände. Teilweise
haben Ortsbeirats-Mitglieder teilgenommen. Ziel war anscheinend,
außergerichtliche „einvernehmliche Lösungen“ zu finden.
Der von der Gemeinde Mörlenbach beauftragten Rechtsanwalts-Kanzlei
Möller-Meinecke wird kurze Zeit nach diesen Gesprächen vom Mörlenbacher
Bürgermeister das Mandat entzogen. Stattdessen wird eine Rechtsvertretung
des Hessischen Städte- und Gemeindebundes hinzugezogen.
Das seit zwei Jahren angekündigte Mediationsverfahren soll ohne Beteiligung der
Gutachter und ohne Einbringung der vorliegenden Gutachten zur Staubausbreitung
und zur Strahlenbelastung durchgeführt werden.
Jan. 2008:
Trotz erheblicher Bürgerproteste bleiben der Mörlenbacher Bürgermeister und der
Gemeindevorstand bei ihrer Entscheidung, der Kanzlei Möller-Meinecke das Mandat
zu entziehen und ohne entsprechende Vorbereitung und Argumentationshilfen durch
die vorliegenden, teilweise durch Bürger finanzierten, Gutachten und
Schwachstellenanalysen das Mediationsverfahren anzutreten.
Eine entsprechende Beratung in der Gemeindevertretung mit einem Auftrag oder Beschluss hat nicht stattgefunden.
Auf einer Bürgerversammlung am 15.01.2008 äußert sich ein anwesender Vertreter
der politischen Gremien zu diesen Vorgängen und erklärt, sowohl die
Steinbruch-Betreiberin als auch das Regierungspräsidium habe die Abwesenheit
eines der Gutachter zur Bedingung eines Mediationsverfahrens erhoben.
Das Mediationsverfahren findet am 23.01.2008 statt.
April 2008:
Die Mörlenbacher
Gemeindevertretung beschließt mit großer Mehrheit, die als Ergebnis des Mediationsverfahrens beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel erarbeitete
Vereinbarung zwischen der PWS, dem RP und Vertretern der Gemeinde anzunehmen.
Diese Vereinbarung beinhaltet keinerlei Zugeständnisse über die bereits im
Genehmigungsverfahren festgesetzten Randbedingungen und Auflagen hinaus.
Verschiedene Bestandteile der Genehmigungsbedingungen werden lediglich erneut bekräftigt
und teilweise etwas detailliert.
Am Ende sprechen sich die Mörlenbacher Gemeindevertreter gegenseitig großes Lob
aus für die im Mediationsverfahren erzielten „Errungenschaften im Sinne der
Gesundheitsvorsorge für die betroffenen Bürger“ (Errungenschaften, die bereits
mit den Einwendungen der BiSS im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG
erkämpft und mit Genehmigungsbescheid vom 16.11.2004 zugestanden und
dokumentiert waren !!!).
Sept. 2008: “Tag des offenen Steinbruchs“ am 21.09.2008 mit
offizieller Einweihung des Aussichtspunktes “Geopunkt“ am nördlichen Rand des
Abbaugebietes.
Das Ereignis wird unter Beteiligung von Geopark Bergstraße Odenwald und der
Gemeinde Abtsteinach als groß angelegte Werbeveranstaltung für die PWS und deren
Werk in Mackenheim vermarktet. Aktiv beteiligt sind u.a. auch die Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr Mackenheim.
Nov. 2008: Begehung des Steinbruch-Areals mit Entnahme von
Gesteinsproben durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie.
Jan.
2009: Auf einer
Gemeindevertretersitzung
in Mörlenbach wird am Rande erklärt, dass bei einer von fünf Proben aus dem
Mackenheimer Steinbruch radioaktives Uran nachgewiesen wurde.
Feb. 2009: Offizielle Messungen an Gesteinsproben ergeben einen Gehalt an radioaktiven
Uranverbindungen von ca. 0,1 % (821 mg / kg). Zahlreiche Pressebeiträge und
Diskussionen um die Gesundheitsgefährdung infolge der Strahlenbelastung durch
freigesetzte Stäube. Stellungnahme des Regierungspräsidiums zu den Uranfunden:
"Die
neuesten Ergebnisse der Gesteinsproben aus dem Mackenheimer Steinbruch
bestätigen dessen Ungefährlichkeit und sind deshalb auch kein Grund für weitere
Aufsichtsmaßnahmen". ( -- Es erübrigt sich jeglicher Kommentar! --)
Juli
2009:
Sehr ausführlicher Pressebericht über Besuch
des Landtagsabgeordneten Peter Stephan (CDU) im Mackenheimer Steinbruch und
Diskussion mit Peter Dickmeis (VST der PWS) über die Verknappung der hessischen
Rohstoffvorräte. BiSS sieht darin den ersten Auftakt zum nächsten
Erweiterungsverfahren.
April
2010: Ladung zum Termin (19.05.2010, 10:00h, Verwaltungsgericht
Darmstadt) zur mündlichen Verhandlung im Verwaltungsstreitverfahren gegen das
Land Hessen aufgrund der Klage eines Mackenheimer Bürgers gegen die Genehmigung
der Steinbruch-Erweiterung durch das RP Darmstadt vom 16.11.2004.
Mai 2010: Der Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht Darmstadt
wird kurzfristig abgesagt. Ein neuer Termin soll im Juni 2010 bekanntgegeben
werden.
Mai 2011: Neuer
Termin (04.05.2011, 10:00h, Verwaltungsgericht
Darmstadt) zur mündlichen Verhandlung im Verwaltungsstreitverfahren gegen das
Land Hessen aufgrund der Klage eines Mackenheimer Bürgers gegen die Genehmigung
der Steinbruch-Erweiterung durch das RP Darmstadt vom 16.11.2004.
Das Verfahren wird mit einem Vergleich beendet.
Die Genehmigung zur Steinbrucherweiterung vom 16.11.2004 ist damit endgültig
rechtskräftig.
2012, 2013, 2014:
Kontinuierliche Sprengungen und Abbautätigkeit im
Erweiterungsgebiet.
Die von der BiSS vorausgesehene Zunahme der Immissionslasten
in den Wohngebieten ist zur täglichen Realität geworden.
Natur und Landschaftsbild sind weiter zerstört.
Lebensqualität und Wert der Immobilien sind entsprechend gemindert. Die mit der
Erweiterungsgenehmigung verbundenen Auflagen wurden allenfalls mit geringstem
Kostenaufwand formal "erfüllt", eine gewissenhafte Überprüfung der
Auflagenerfüllung durch
die Genehmigungsbehörde hat nie stattgefunden.
ab 2013: Neue Geschäftsidee
eines Heidelberger Planungsbüros: Einstimmung
kritischer Bürger auf einen "positiven Rohstoffabbau in lebenswerter
Wohnumgebung".
In harmonischem Gleichklang von
Steinbruch-Betrieb, Gemeindeverwaltung und regionalen Behörden
soll die Natur- und Landschaftszerstörung dabei
"positiv umgedeutet" werden zur "Inszenierung einer neuen Landschaft".
Dieser
vordergründige Zynismus geschieht dabei immer wieder unter applaudierender Begleitung durch die
gewohnt unkritische regionale Tagespresse.
ab 2015: Das nahende Ende der Abbaumöglichkeiten im
südlichen Erweiterungsgebiet nährt bei den betroffenen Anwohnern die
Befürchtung, dass erneut eine Erweiterung des Steinbruch-Areals in Planung ist.
Verschiedene Pressebeiträge, geschickt verbreitete "Gerüchte" über
Steine-Knappheit und dadurch verursachte angebliche Kurzarbeit im
Steinbruchbetrieb sowie häufig angesetzte geologische Führungen sollen offenbar
die Stimmung in der Bevölkerung positiv auf ein solches Vorhaben einstimmen.
BiSS reagiert zunächst mit einem neuen Aushang im BiSS-Schaukasten.
Nov. 2015:
Die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG stellt den Antrag auf
Änderungsgenehmigung nach §16.2 BImSchG (ohne Beteiligung der Öffentlichkeit)
zur Vertiefung des Steinbruchs in Mackenheim um 60 m, von der Sohle 280 m ü. NN
auf 220 m ü. NN.
Die Steinbruch-Betreiberin PWS lädt an einem Nachmittag zu einem
"Informationsbasar" mit "offenem Dialog" an verschiedenen "Marktständen" in der
Mehrzweckhalle in Unter-Abtsteinach.
Nach BiSS-Auffassung kann ein solcher "Informationsbasar" keinen Ersatz für eine
sachliche Auseinandersetzung mit dem geplanten Vorhaben bieten.
Es erfolgt daher
ein Schreiben an das Regierungspräsidium Darmstadt mit der Aufforderung zu einem
ordentlichen Genehmigungsverfahren nach § 10 bzw. § 16.1 BImSchG mit Auslegung
aller zur Beurteilung notwendigen Unterlagen und mit rechtmäßiger Beteiligung
der betroffenen Menschen.
Das Regierungspräsidium bestätigt den Eingang des
Schreibens, lehnt jedoch eine Änderung des Verfahrens ab.
Okt. 2016:
BiSS-Schreiben vom 31.10.2016 an das Regierungspräsidium mit dem Hinweis auf weitere
Geländerutschungen und gefährliche Rissbildungen in der Ostwand der
Süderweiterung. In diesem Schreiben erfolgt auch ein Hinweis auf die fehlenden
bzw. unzureichend ausgeführten Bermen in der Abbaustruktur und die zwingende
Notwendigkeit zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.
In der Antwort des RP vom 30.11.2016 wird bestätigt, dass die Arbeitsbereiche
unterhalb der einsturzgefährdeten Zonen gesperrt wurden und dass die Genehmigung
zur Vertiefung des Areals von einer Lösung des Standsicherheitsproblems abhängt.
Besuch eines HR3-Fernsehteams bei der BiSS in Mackenheim am 11.10.2016, gemeinsame Begehung
der Steinbruch-Umgebung, verschiedene Interviews. Der entsprechende Beitrag wird
gesendet in der HR3-"Hessenschau" am 14.10.2016.
Jan. 2017:
Das Genehmigungsverfahren zur beantragten Vertiefung des Steinbruchareals wird
weiterhin verzögert wegen der noch immer unklaren Situation zur Standfestigkeit der
Abbauwand im Osten der Süderweiterung.
Zum
Schluss noch einmal unser Wahlspruch:
Wer
kämpft,
kann verlieren,
wer nicht kämpft,
hat
schon verloren.
(Bertolt Brecht)
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