Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

*** 18 JAHRE BiSS ***    *** 18 JAHRE KAMPF GEGEN BEHÖRDENWILLKÜR ***    *** ENGAGIERT GEGEN LUG UND TRUG ***    *** ENGAGIERT FÜR NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ ***
 

 

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Schriftverkehr mit den Abtsteinacher Gemeindegremien

 


 

In den vergangenen Monaten waren jegliche Versuche, mit den verschiedenen Fraktionen der Gemeindegremien, d.h. mit den gewählten Vertretern der Bürger ins Gespräch zu kommen, gescheitert .

Mit Datum vom 20.08.2002 hat deshalb die Bürgerinitiative BiSS erneut einen Versuch gestartet, mit den Mitgliedern der Gemeindevertretung Kontakt aufzunehmen.

Hierzu ging das folgende Schreiben persönlich an alle Mitglieder der Gemeindevertretung:

 

Bürgerinitiative

        gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

                                                                                                Mackenheim, den 20.08.2002 

An das Mitglied der Gemeindevertretung
Herrn 
Ortsstraße 17 a
69518 Abtsteinach
 

 

Steinbruch-Erweiterung in Mackenheim 

Sehr geehrter Herr  

seit mehreren Monaten versuchen wir nun als BI, die 2/3 der erwachsenen Mackenheimer Ortsbevölkerung vertritt, in Kontakt mit den Fraktionen der Abtsteinacher Gemeindevertretung zu treten. Aus unserer Sicht ist es zwingend erforderlich, nochmals offen unsere Bedenken gegen die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs darzulegen und zu begründen. Leider haben sich jedoch bisher nahezu alle Gemeindevertreter diesem Ansinnen verweigert.
Deshalb wenden wir uns heute auf diesem Wege nochmals an die einzelnen GV-Mitglieder.

Dies vor allem auch, weil wir in verschiedenen Einzelgesprächen immer wieder mit der von Bürgermeister Reinhard ausgestreuten Aussage konfrontiert werden, es sei bezüglich der Steinbruch-Erweiterung „ja noch überhaupt nichts entschieden; eine Entscheidung werde man erst fällen, wenn die Unterlagen zur Umweltverträglichkeit vorlägen“.
Diese Aussage hält sich zwar offenbar sehr konstant, ist aber dennoch absolut falsch.

Tatsache ist, dass der Antrag der „Gemeinde Abtsteinach“ auf Abweichung vom gültigen Raumordnungsplan zugunsten einer Steinbruch-Erweiterung im Mackenheimer Landschaftsschutzgebiet am 22.02.2002 von der Regionalversammlung Südhessen genehmigt wurde.
Damit hat die Steinbruchbetreiberin Basalt AG / PWS das Recht erhalten, das Abbaugebiet um ca. 7,5 ha in Richtung der Mackenheimer Wohngebiete zu erweitern.
 

Vor Beginn der Erweiterungsarbeiten muss lediglich noch das Genehmigungsverfahren nach §16 BImSchG absolviert werden. Zu diesem Verfahren sind von der PWS Antragsunterlagen vorzulegen, deren Umfang inzwischen durch das RP vorgegeben wurde (Aufstellung liegt der Gemeindeverwaltung vor). Wenn alle Bedingungen aus dieser Aufstellung eingehalten sind und dies mittels der Unterlagen nachgewiesen wurde, hat die PWS einen Rechtsanspruch auf die Erweiterung des Steinbruchs entsprechend dem genehmigten Abweichungsantrag der Gemeinde Abtsteinach.

Die Basalt AG / PWS ist aus Erfahrung zuversichtlich, die Erfüllung der Anforderungen sicher nachweisen zu können, da „alle vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden“. 

Ein Veto von Seiten der Abtsteinacher Gemeindevertretung ist in den nun laufenden Verfahrens- Schritten nicht mehr möglich. 

Eine Verhinderung der Steinbruch-Erweiterung durch die Gemeindevertretung wäre nur möglich gewesen durch einen Einspruch gegen den Abweichungsantrag. Dies ist jedoch in keiner Weise geschehen. In keiner Weise wurde der Antrag der Gemeinde mit irgendwelchen Bedenken, Bedingungen oder Auflagenvorschlägen zugunsten der betroffenen Ortsbevölkerung verknüpft (z.B. vorgezogene Waldanpflanzung im Südosten zum Schutz gegen Staub und Lärm u.ä.). 

Ein Beschluss der Gemeindevertretung zum Abweichungsantrag hat bis heute zwar nicht stattgefunden, das Vorgehen des Abtsteinacher Bürgermeisters wurde jedoch nachträglich von der GV ausdrücklich „zustimmend zur Kenntnis genommen“.
Was diese Formulierung im Rahmen der Rechtsvorschriften der HGO zu bedeuten hat, ist für uns nicht nachvollziehbar. 

Nachvollziehbar dokumentiert ist jedoch, dass das beschließende Gremium, die Gemeindevertretung, den Abweichungsantrag zur Steinbruch-Erweiterung im vollen Wissen um alle Konsequenzen weder verhindert noch versucht hat, die nachteiligen Folgen für die betroffenen Ortsbürger zu mindern. Somit ist für uns das souveräne Gremium als Mitverursacher verantwortlich für das Zustandekommen der Abweichungsgenehmigung und somit schließlich auch für das Zustandekommen der Steinbruch-Erweiterung mit allen negativen Konsequenzen für Natur- und Landschaftsschutz, Erholungswert und Lebensqualität der Bevölkerung. 

Die unausweichlichen Folgen der Steinbruch-Erweiterung sind aus den beiliegenden Bildern sichtbar. Mit einigem Interesse können die immensen negativen Auswirkungen auf unser Leben im Ortsteil Mackenheim nachvollzogen werden. 

Die Verantwortung für die Gesamtheit aller negativen Auswirkungen als Folge der Steinbruch-Erweiterung im Mackenheimer Landschaftsschutzgebiet tragen die Mitglieder des nach HGO bestimmenden Gremiums, der Abtsteinacher Gemeindevertretung. 

Wie Ihnen sicher bekannt ist, haben deshalb bereits jetzt verschiedene Einwohner Mackenheims beschlossen, Sie, als Mitglied der Abtsteinacher Gemeindevertretung, für die negativen Folgen der Steinbruch-Erweiterung, wie z.B. auch für den nachweisbaren Wertverlust unserer Immobilien, haftbar zu machen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

  

Anlage:        Bilder der Steinbruch-Erweiterung Richtung Wohngebiete
„vorher – nachher“

 


 

Hier die "beruhigende" Antwort des Abtsteinacher Bürgermeisters (der von BiSS nicht angeschrieben wurde) an "seine" Gemeindevertreter:

 

 

Eine Kontaktaufnahme mit BiSS zu einem sachlichen Gespräch blieb daraufhin weiterhin aus.

 


 

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