Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

*** 18 JAHRE BiSS ***    *** 18 JAHRE KAMPF GEGEN BEHÖRDENWILLKÜR ***    *** ENGAGIERT GEGEN LUG UND TRUG ***    *** ENGAGIERT FÜR NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ ***
 

 

Nach oben
AKTUELLES
BILDER
VIDEOCLIPS
AUSGANG
GELÄNDE
ABLEHNUNG
POLITIK
SCHRIFTVERKEHR
RAUMORDNUNG
EINWENDUNGEN
GENEHMIGUNG
CHRONIK
LINKS
GÄSTEBUCH
IMPRESSUM

 

Pressemitteilung 36 vom 04.02.2016

 

EILT -- EILT -- EILT -- EILT -- EILT -- EILT -- EILT -- EILT -- EILT -- EILT  

                                                                                                        Mackenheim, den 04.02.2016

PRESSEMITTEILUNG  

Steinbrucherweiterung: Schnellverfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit nicht zulässig

Mackenheim (BI). Die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG (PWS) lud ein zu einer "Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung" im Zusammenhang mit der beabsichtigten erneuten Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs.
Gleichzeitig stellte die PWS beim Regierungspräsidium Darmstadt den Antrag auf ein stark vereinfachtes und verkürztes Genehmigungsverfahren nach §16.2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)  ohne jede Beteiligung der Öffentlichkeit, also ohne eine Möglichkeit, Einwendungen zu erheben.

Dieses widersprüchliche Vorgehen der Steinbruch-Betreiberin
ist an Zynismus kaum zu überbieten.

Der Änderungsantrag nach § 16, Abs. 2, BImSchG zielt auf eine Genehmigung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, d.h. auf ein abgekürztes Verfahren ohne öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens, ohne Auslegung des Antrags und der zur Bewertung erforderlichen Unterlagen und damit auch ohne eine Möglichkeit für die direkt von den Auswirkungen betroffenen Menschen, nach sachlicher Prüfung Einwendungen zu erheben, bzw. rechtmäßig ihre Bedenken zu äußern.

Nach §16.2 BImSchG kann auf eine öffentliche Bekanntmachung des Antrags und auf eine öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen nur dann verzichtet werden, wenn "erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die ... Schutzgüter ... nicht zu besorgen sind".
Gerade dies ist jedoch durch die beantragten Erweiterungsmaßnahmen nicht sichergestellt.

Insbesondere ergeben sich bei einer ersten Betrachtung des beantragten Vorhabens für die Bürgerinitiative BiSS folgende grundsätzliche Bedenken:

 1   Standsicherheit
Bereits im derzeit bestehenden Abbauzustand im südlichen Erweiterungsgebiet kommt es wiederholt an unterschiedlichen Stellen der Süd- und Ostwand zu erheblichen Geländerutschungen infolge nicht fachgerecht ausgeführter und ungeeignet steiler Böschungsneigung sowie fehlender Bermenstruktur (siehe Fotos vom 21.11.2015).
Bei einer Vertiefung der Abbausohle um weitere 60 m ergibt sich ein erhebliches zusätzliches Risikopotenzial bezogen auf die Einhaltung der im Genehmigungsbescheid festgelegten Arealgrenzen und vor allem auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit bei allen Arbeiten im Gefährdungsbereich der offensichtlich instabilen Abbauwände.

 2   Erschütterung durch Sprengungen
Im Gegensatz zu den bisherigen Sprengungen an frei stehenden Wänden mit einer freien Auswurfseite wird bei den nun vorgesehenen Sprengungen in die Tiefe der gesamte Explosionsdruck als Druckwelle in die anstehende Gesteinsformation eingeleitet. Diese ungleich stärkere Druckwelle erreicht dann über die Gesteinslage die sehr nahen Wohngebiete.
Dadurch und durch den geplanten kürzeren Abstand zu exponierten Wohnlagen  ist eine noch wesentlich höhere Beeinflussung durch Sprengerschütterungen zu erwarten, als dies bisher bereits der Fall ist.
Auch die Standsicherheit des großen Eisenbahnviadukts, dessen Fundamente in unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Tiefensprengungen liegen, ist aus Sicht der BiSS in höchstem Maße gefährdet.

 3   Lärm- und Staubimmissionen
Bereits nach den Prognosegutachten zur Süderweiterung sind einige exponierte Wohnlagen Mackenheims stark von Lärm- und Staubimmissionen betroffen.
Da mit der geplanten Vertiefung des gesamten Abbauareals der Abstand zwischen Abbaugebiet und Wohngebiet gegenüber den Arbeiten in der Süderweiterung teilweise noch halbiert wird, muss dort mit einer erheblichen Erhöhung der Beeinflussung durch Lärm- und Staubimmissionen gerechnet werden. Eine Überschreitung der Grenzwerte ist bei unveränderten Randbedingungen in den Prognosen nicht mehr auszuschließen.  

4   LKW-Verkehr
Zusätzlich zu den abfahrenden Transporten aus dem Steinbruch soll  Bauschutt zur Verfüllung der geplanten Vertiefung des Areals angeliefert werden. Dadurch wird sich der LKW-Verkehr in den angrenzenden Ortschaften, insbesondere Mörlenbach und Weiher, drastisch erhöhen und die ohnehin unerträgliche tägliche Verkehrsbelastung noch vervielfachen.

Durch die von der PWS beantragten Erweiterungsmaßnahmen sind damit durchaus zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität der betroffenen Menschen sowie auf Natur, Bauwerke und Landschaft zu befürchten. Nach den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist daher ein verkürztes Verfahren nach §16.2 nicht zulässig.

Das geplante Erweiterungsvorhaben erfordert wegen dieser zusätzlichen neuen Risiken ein transparentes Genehmigungsverfahren mit rechtmäßiger Beteiligung der von den Auswirkungen betroffenen Menschen.

 In einem entsprechenden Schreiben vom 28.11.2015 an die Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, wurden deshalb von der BiSS die ernsten Bedenken zu dem beantragten Schnellverfahren dargelegt und stattdessen ein transparentes Genehmigungsverfahren nach § 10 bzw. 16.1 BImSchG mit rechtmäßiger Beteiligung der betroffenen Menschen und öffentlicher Stellen eingefordert.

  

EILT -- EILT -- EILT -- EILT -- EILT -- EILT -- EILT -- EILT -- EILT -- EILT